Betriebsstromkosten der Heizung verstehen und senken

In der Heizkostenabrechnung werden Verbraucher*innen auch die Kosten für den Betriebsstrom der Heizanlage in Rechnung gestellt. Erfahren Sie, wie dieser abgerechnet wird und welche Kosten angemessen sind. Mit unserem Heizkostenrechner können Sie zudem schnell prüfen, ob Sie zu viel Betriebsstromkosten zahlen.

Heizenergieverbrauch samt Betriebsstromkosten prüfen

Heizkosten zu hoch? Prüfen Sie Ihren Verbrauch und vergleichen Sie ihn mit dem ähnlicher Haushalte. Nötig ist dazu Ihre Heizkostenabrechnung:

Sie müssen keine personenbezogenen Daten angeben, wenn Sie unseren Ratgeber nutzen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • Betriebsstrom ist für den Betrieb der Heizungsanlage notwendig
  • wegen fehlender Stromzähler wird der Betriebsstrom oft geschätzt
  • Faustregel: die Kosten für den Betriebsstrom der Heizung sollten nicht mehr als 5 Prozent der Kosten des Brennstoffeinkaufs betragen
  • Hocheffizienzpumpen senken den Stromverbrauch im Heizungskeller und werden staatlich gefördert

Was ist Betriebsstrom und wer zahlt die Betriebsstromkosten?

Heizungstechniker im Heizkeller.(c) Dan Race / Fotolia.com

Betriebsstrom ist der Strom, der beim Betrieb der Heizungsanlage anfällt – und zwar zum Großteil für die Heizungspumpe. Aber auch der Stromverbrauch für ergänzende Technik wie Brenner, Zeitschaltuhren und Wärmefühler wird als Betriebsstrom abgerechnet. Anders gesagt: Der gesamte Stromverbrauch einer Heizungsanlage wird als Betriebsstrom bezeichnet.

Wer zahlt die Betriebsstromkosten?

In Mietshäusern müssen die Mieter*innen die anfallenden Betriebsstromkosten tragen. Die Heizkostenverordnung besagt, dass diese Kosten „umlagefähig“ sind – sie können also über die Heizkostenabrechnung auf die Mietparteien aufgeteilt werden. Wichtig: Der Anteil, der von einer Mietpartei getragen werden muss, richtet sich nach dem Brennstoffverbrauch der jeweiligen Wohnung und nicht nach ihrer Quadratmeterzahl.

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Wie hoch sind die durchschnittlichen Betriebsstromkosten?

Jeder Haushalt in Deutschland zahlt im Jahr durchschnittlich zwischen 50 und 95 Euro für die in den Heiznebenkosten enthaltenen Betriebsstromkosten. Deutlich höher liegen die Kosten für Mieter*innen vor allem dann, wenn die Heizanlage im Haus veraltet ist. Alte Heizungspumpen können beispielsweise zehn Mal mehr Strom verbrauchen als moderne, hocheffiziente Modelle. Das verursacht nicht nur hohe Betriebsstromkosten für die Mieter*innen, sondern belastet zudem das Klima durch unnötig hohe CO2-Emissionen. Als veraltet gelten Heizanlagen ab dem 15. Betriebsjahr.

Sind meine Betriebsstromkosten zu hoch?

Mehr als ein Fünftel aller Mieter*innen zahlen zu hohe Betriebsstromkosten, das zeigt eine Stichprobe von co2online und dem Verbraucher-Ratgeber Finanztip aus dem Jahr 2019. Die Kosten für den Stromverbrauch der Heizung lagen dabei teilweise über 80 Euro im Jahr. Eine aktuellere Datenerhebung steht noch an.

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Junges Päärchen schaut in der Küche auf Dokumente.(c) 2014 David Pereiras

So überprüfen Sie Ihre Betriebskosten

Um herauszufinden, ob Ihre Betriebsstromkosten zu hoch sind, benötigen Sie Ihre Heizkostenabrechnung – dort sollten die Betriebsstromkosten (oft nur als Betriebsstrom oder Hilfsenergie beschrieben) ausgewiesen sein.

  • Ist das bei Ihnen nicht der Fall, können Sie die Betriebsstromkosten schätzen.
  • Nach der herrschenden Meinung in Fachkreisen betragen sie etwa fünf Prozent der Brennstoffkosten.
  • Hierzu gibt es sogar ein Gerichtsurteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts aus dem Jahr 1997.
  • Sind die Kosten höher, steht es Ihnen als Vermieter*in zu, dies plausibel zu erklären.

Alternativ können Sie mit unserem interaktiven Heizkostenrechner Ihre Betriebsstromkosten prüfen. Der Rechner bewertet zunächst die Heizkosten. Im zweiten Schritt können Sie die Heiznebenkosten analysieren. Dazu gehören auch die Kosten für den Betriebsstrom. Klicken Sie dafür auf den Button "Angaben der Kosten ändern" und füllen Sie alle Felder aus.

Wie werden Betriebsstromverbrauch und Betriebsstromkosten berechnet?

Einige Heizanlagen haben einen separaten Zähler, der den Stromverbrauch der Zentralheizung genau anzeigt. Viele Anlagen verfügen aber nicht über einen eigenen Stromzähler, sodass die Betriebsstromkosten geschätzt werden müssen. Eine Schätzung basiert meist auf der Leistungsaufnahme der Pumpen. Diese wird multipliziert mit der Anzahl der Betriebsstunden im Jahr und dem aktuellen Strompreis.

Beispiel:

Eine alte, ungeregelte Heizungspumpe mit 100 Watt Leistung läuft ein halbes Jahr lang auf Hochtouren. Der Strompreis beträgt 0,40 € pro Kilowattstunde. Daraus ergibt sich folgende Rechnung:

0,10 kW x 4.080 h* x 0,40 € / kWh = 163,20 €
*24 h an 170 Tagen entsprechen 4.080 h

Betriebskosten schätzen

Die Schätzung der Kosten ist zwar rechtlich erlaubt, sie fällt aber zwangsläufig ungenau aus und ist daher fehlerbehaftet. So fließen Stromkosten für die Außen- und Kellerbeleuchtung oder den Rasenmäher in die Kosten für den Betriebsstrom der Heizung ein. Dadurch entsteht eine erhebliche Intransparenz: Welche Kosten wo entstehen, ist nicht nachvollziehbar.

Wenn die Betriebsstromkosten in der Heizkostenabrechnung mit einem glatten Betrag abgerechnet werden, ist das ein Zeichen dafür, dass die Kosten geschätzt sind.

Dietmar Wall vom Deutschen Mieterbund

Frage an Dietmar Wall, Rechtsexperte des Deutschen Mieterbundes (DMB): Ist es sinnvoll als Mieter*in zu verlangen, dass ein separater Stromzähler für den Betriebsstrom angebracht wird?

„Nein, die Kosten für Kauf und Einbau wären im Verhältnis zu teuer. Oft ist es sinnvoller, die alte Heizungspumpe durch eine neue Pumpe zu ersetzen und so die Heizanlage zu optimieren. Die Kosten für eine effiziente Hochleistungspumpe werden zudem vom Gesetzgeber gefördert – zusammen mit den Energieeinsparungen haben sich die Investitionskosten rasch amortisiert.“

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Wie werden die Betriebsstromkosten abgerechnet?

Der Betriebsstrom ist der Strom, den die Zentralheizung benötigt. Entsprechend werden die Betriebsstromkosten mit den Heizkosten abgerechnet. Sie dürfen nicht mit den Kosten für den Allgemeinstrom – häufig auch „Hausstrom“ genannt – auf die Mieter*innen umgelegt werden. Der Grund: Die Kosten für Allgemeinstrom wie zum Beispiel Beleuchtungskosten werden nach Fläche berechnet. Die Heizkosten hingegen werden nach Verbrauch ermittelt. Wenn es für den Betriebsstrom keinen separaten Zähler gibt, erfasst der Stromzähler für den Allgemeinstrom auch den Betriebsstrom. Dieser Posten muss also von der Allgemeinstromrechnung abgezogen werden, da er ja bereits über die Heizkostenabrechnung verbucht wird.

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Warum sind die Kosten für den Betriebsstrom der Heizung oft erhöht?

Hohe Betriebsstromkosten haben vor allem zwei Gründe:

  • die ungenaue Schätzung der Kosten
  • eine veraltete oder überdimensionierte Heizungspumpe

Moderne Umwälz- und Zirkulationspumpen verbrauchen im Vergleich zu alten Pumpen nur 20 bis 25 Prozent des Betriebsstroms.

Eine alte Heizungspumpe ist ein Stromfresser im Haushalt. Über 100 Euro Stromkosten spart jährlich, wer sich für eine moderne Pumpe entscheidet.

Wo finde ich die Betriebsstromkosten in meiner Abrechnung?

Die Betriebsstromkosten werden in der Regel in der Heizkostenabrechnung unter den „Heiznebenkosten“ aufgelistet. Viele Betriebskostenabrechnungen enthalten dann einen Hinweis wie „Allgemeinstrom abzüglich Betriebsstrom für Heizung“ oder "Hilfsenergie". Aber nicht alle Abrechnungen geben darüber Auskunft. In einigen Fällen enthält das Schreiben überhaupt keine Informationen über die Kosten für den Stromverbrauch der Heizung. Dies ist zwar zulässig, behindert aber ein transparentes Überprüfen der Abrechnung.

Unsere interaktive Musterabrechnung hilft Ihnen, die Betriebsstromkosten in Ihrer Heizkostenabrechnung zu finden.

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Wie kann ich meine Betriebsstromkosten prüfen, wenn sie nicht in der Heizkostenabrechnung stehen?

Hausverwaltungen und Vermieter*innen sind verpflichtet, genau über die einzelnen Abrechnungsposten der Heizkostenabrechnung zu informieren. Als Mieter*in können Sie sich direkt an Ihre Hausverwaltung oder Ihre/n Vermieter*in wenden und nachfragen. Dabei können Sie sich auch erklären lassen, wie die Betriebsstromkosten entstanden sind: Wird der Verbrauch durch einen separaten Zähler gemessen oder wird er geschätzt? Wie kommt die Schätzung zustande? Grundsätzlich hat jede/r Mieter*in das Recht, alle Unterlagen zu ihrer/ seiner Heizkostenabrechnung einzusehen.

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Wie kann ich mich gegen zu hohe Betriebsstromkosten wehren?

Ihre Betriebsstromkosten sind zu hoch? Dann sollten Sie Ihre/n Vermieter*in darüber informieren und auf das Sparpotenzial aufmerksam machen.

Das Wirtschaftlichkeitsgebot im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) untersagt es Vermieter*innen und Hausverwaltungen, unnötig hohe Kosten an Mieter*innen weiterzugeben. Das gilt auch für den Betriebsstrom, also den Strom für die Zentralheizung. Falls Ihr/e Vermieter*in untätig bleibt, sollten Sie sich Hilfe bei einem Mieterverein wie dem Deutschen Mieterbund holen.

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Wie lassen sich Betriebsstromkosten reduzieren?

(c) co2online

Die Betriebsstromkosten einer Heizung lassen ich durch den Tausch der Heizungspumpe meist deutlich senken. Moderne Heizungspumpen verbrauchen nur etwa 20 bis 25 Prozent des Betriebsstroms, den veraltete Pumpen benötigen. Deshalb zählt der Pumpentausch zu den effektivsten Modernisierungsmaßnahmen. Zudem wird der Tausch durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit einem Zuschuss von 15 Prozent gefördert. So amortisiert sich die neue Pumpe oft schon innerhalb von wenigen Jahren. Machen Sie Ihre/n Vermieter*in unbedingt auf diese Möglichkeit aufmerksam!

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