Messdienstleister: Kosten fürs Heizung ablesen zu hoch?

Bei Mieter*innen lesen meist Messdienstleister die Heizungen ab und erstellen die jährlichen Heizkostenabrechnungen. Die Unternehmen machen zwar überall den gleichen Job – allerdings zahlen Haushalte zwischen Kiel und München unterschiedliche Preise. Oft sind die Kosten zu hoch. Mieter*innen können sich wehren und einen günstigeren Anbieter verlangen. Ob es in Ihrer Nähe einen passenden Anbieter gibt, können Sie in unserer Liste "Messdienstleister für Deutschland" schnell herausfinden. 

HeizCheck: Heizenergieverbrauch prüfen

Heizkosten zu hoch? Prüfen Sie Ihren Verbrauch und vergleichen Sie ihn mit dem ähnlicher Haushalte. Nötig ist dazu Ihre Heizkostenabrechnung:

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Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • Messdienstleister oft zu teuer
  • Mieter*innen können Wechsel zu günstigerem Anbieter verlangen
  • kaum Wettbewerb: fünf Unternehmen beherrschen Messdienstleister-Markt
  • Zusatzkosten bei verpasstem Ablesetermin nicht erlaubt

Was kostet das Ablesen der Heizung durch Messdienstleiter?

Die Mieter*innen tragen die Kosten für das Ablesen der Heizung und das Erstellen der Heizkostenabrechnung. Zwar beauftragen Hausverwaltungen oder Vermieter*innen den Messdienstleister – aber sie legen die Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung vollständig auf die Mieter*innen um. Das kann zu Konflikten führen: Denn sind die Kosten für das Ablesen zu hoch, müssen die Mieter*innen Druck auf die Hausverwaltung oder Vermieter*innen ausüben. Diese haben aber keinen hohen Anreiz, günstige Anbieter auszuwählen, weil sie die Kosten komplett auf die Mieter*innen umlegen können.

Sind die Messdienstleister-Kosten wirklich zu hoch?

Rund ein Viertel aller Haushalte bezahlt im Verhältnis zu den eigenen Heizkosten mehr als 15 Prozent für Ablesedienste. Zu diesem Ergebnis kam im Sommer 2019 eine Untersuchung der Marktwächter Energie – ein Projekt der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. Geprüft wurden etwa 1.700 Heizkostenabrechnungen. Das bedeutet: Jeder vierte Haushalt zahlt zu hohe Ablesekosten.

Verhältnis der Ablesedienst-Kosten zu den Energiekosten: Rund ein Viertel aller Haushalte bezahlt im Verhältnis zu den eigenen Heizkosten mehr als 15 Prozent für Ablesedienste.

Infografik der Verbraucherzentrale: Verhältnis der Ablesedienst- zu den Energiekosten

In einer Auswertung von co2online aus dem Jahr 2010 zahlte jede/r Mieter*in 13 Euro zu viel für den Messdienstleister. Der teuerste Anbieter verlangte im Schnitt rund 75 Prozent mehr als der günstigste. Unklar ist, wie groß der Preisunterschied aktuell ist. 

Ab wann sind die Kosten für die Ablesung zu hoch?

Die Kosten für die Messgeräte und das Ablesen der Heizung sind zu hoch, wenn sie mehr als 15 Prozent der Heizkosten betragen. Im Allgemeinen wird angenommen, dass durch die verbrauchsabhängige Abrechnung Energie gespart wird und damit die Heizkosten um etwa 15 Prozent sinken. Entsprechend erlaubt die Heizkostenverordnung Mieter*innen die Heizkostenabrechnung um 15 Prozent zu kürzen, wenn die/der Vermieter*in nicht verbrauchsabhängig abrechnet.

Das Wirtschaftlichkeitsgebot im Bürgerlichen Gesetzbuch verbietet es Vermieter*innen und Hausverwaltungen, unnötig hohe Kosten an Mieter*innen weiterzugeben. Wenn also die Kosten für das Ablesen und den Betrieb der Messgeräte mehr als 15 Prozent der Heizkosten betragen, ist dies für Mieter*innen nicht mehr wirtschaftlich, da die verbrauchsabhängige Abrechnung mehr Geld kostet als spart.

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Gründe für zu hohe Messdienstleister-Kosten

Hauptgrund für zu hohe Kosten für Messdienstleister ist das bereits erwähnte Dreiecks-Verhältnis: Messdienstleister werden von Hausverwaltungen und Vermieter*innen beauftragt. Die Kosten für die Messdienstleister tragen jedoch die Mieter*innen. Hausverwaltungen haben deshalb (oft) keinen besonderen Anreiz, Angebote zu vergleichen und den günstigsten Anbieter zu beauftragen. 

Es gibt aber noch einige weitere Gründe, warum selten günstigere Anbieter ausgewählt werden:

  • Ein direkter Vergleich von Preisen und Angebotsinhalten ist mitunter schwierig, weil die Anbieter unterschiedliche Preisbestandteile ausweisen. Manche Hausverwaltungen scheuen daher den Aufwand der Angebotsvergleiche und bleiben aus Gewohnheit im bestehenden Vertrag.
  • Große Immobilienunternehmen betreiben teilweise eigene Messdienstleister für ihre Gebäude. Ein Wechsel zu einem eventuell günstigeren externen Anbieter ist somit ausgeschlossen.
  • Mehr als 200 Messdienstleister gibt es auf dem Markt – dennoch wird er von wenigen Anbietern dominiert. Die zwei größten Unternehmen Techem und Ista haben einen Marktanteil von 50 bis 60 Prozent. Gemeinsam mit Brunata München, Minol und Kalorimeta sind es sogar 70 bis 80 Prozent. Das bedeutet: Die fünf großen Anbieter bilden ein Oligopol. Deshalb sind die Messdienstleister kaum dazu gezwungen, über den Preis neue Kund*innen zu akquirieren. Auch Preiserhöhungen der führenden Anbieter sorgen nur selten dafür, dass Hausverwaltungen oder Vermieter*innen zu günstigeren Messdienstleistern wechseln.

Das Problem betrifft also nicht nur die Kosten für die Ablesepreise, sondern das gesamte Marktgeschehen. 

Der Markt der Messdienstleister fürs Heizungsablesen

Das Bundeskartellamt hat 2017 den Markt der Messdienstleister untersucht. Die Untersuchung deckt Ursachen und Hintergründe auf, warum es selten zu Anbieterwechseln kommt und es kein echtes Marktgeschehen gibt.

Grund 1: Mieter*innen bleiben passiv

Mieter*innen tragen kaum etwas zur Marktbewegung bei. Nur selten fordern sie bei ihren Hausverwaltungen einen Wechsel zu einem günstigeren Anbieter. Die Gründe hierfür sind vielfältig:

  • Für viele Mieter*innen sind die Kosten der Messdienstleister in der Heizkostenabrechnung nur schwer nachvollziehbar.
  • Vielen Mieter*innen sind die Alternativen nicht bewusst. Sie wissen meist gar nicht, dass in ihrer Region neben den großen Anbietern oft auch viele mittelständische Messdienstleister aktiv sind.
  • Angebote müssen in der Regel von Vermieter*innen oder Hausverwaltungen eingeholt werden.
  • Die Angebote der Messdienstleister lassen sich im Detail oft nur schwer miteinander vergleichen.
  • Die Mieter*innen einer Liegenschaft müssten sich über das Verlangen eines Wechsels weitgehend einig sein, um genügend Druck auf die Hausverwaltung ausüben zu können.

„Vielen Mieterinnen und Mietern fällt es schwer zu prüfen, ob die eingesetzten Messgeräte eventuell zu teuer sind – oder ob andere Messdienstleister für ihren Service weniger verlangen. Zudem ist der Preis nicht der einzige Faktor, auf den sich Vermieterinnen und Vermieter bei der Auswahl eines Dienstleisters berufen können. Bei der Vergabe des Auftrags spielen beispielsweise auch die Zuverlässigkeit einer Firma oder die guten Erfahrungen in der bisherigen Zusammenarbeit eine Rolle.“

Dietmar Wall, Rechtsexperte beim Deutschen Mieterbund

Grund 2: Messtechnik ist nicht kompatibel

Die führenden Messdienstleister stellen Heizkostenverteiler selbst her oder lassen sie exklusiv für sich fertigen. Gleiches gilt für die Software zur Fernablese der Geräte und zum Erstellen der Heizkostenabrechnung. Geräte und Software sind in der Regel nicht kompatibel mit denen anderer Unternehmen. Bei einem Wechsel des Dienstleisters erhält der neue Anbieter keinen Zugang zur eingesetzten Software und/oder kann benötigte Ersatzteile nur zu überhöhten Preisen kaufen. Oftmals muss daher die komplette Technik getauscht werden, was hohe Kosten für die Mieter*innen verursacht.

Grund 3: langfristige Mietverträge

Die meisten Heizkostenverteiler werden von den Hausverwaltungen nicht gekauft, sondern gemietet. Die bestehenden Mietverträge sind oftmals langfristig bindend. Das Zeitfenster für einen Anbieterwechsel zu möglichst geringen Kosten ist in der Regel sehr klein. Schließlich müssen nicht nur Kündigungsfristen, sondern auch die Eichfristen der Heizkostenverteiler eingehalten werden. Wenn der neue Anbieter parallel eigene Geräte einsetzen würde, müssten die Mieter*innen doppelte Kosten für die alten und neuen Heizkostenverteiler tragen.

Grund 4: Startschwierigkeiten für neue Anbieter

Neue Anbieter müssen bei Markteintritt über hohe Finanzmittel verfügen. Schließlich finanzieren sie die Anschaffungskosten für die Heizkostenverteiler vor, die sich erst über die Jahre durch die Mieteinnahmen amortisieren. Daher müssen die führenden Unternehmen keinen nennenswerten Konkurrenzdruck durch neue Messdienstleister fürchten.

Grund 5: Verflechtungen der Branche

Die Branche ist stark miteinander verflochten. So gibt es Immobilienunternehmen, die selbst Heizkostenabrechnungen erstellen oder in den Gremien von Messdienstleistern vertreten sind. In solchen Fällen gibt es noch weniger Anreize, zu einem anderen Messdienstleister zu wechseln. Ähnliche Verflechtungen gibt es auch in den einzelnen Branchenverbänden.

Für Mieter nachteiliges Verhältnis zu Ablesediensten und Vermietern: Mieter haben keinen Einfluss auf die Auftragsvergabe, müssen aber die Kosten tragen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, unterschiedliche Angebote einzuholen. Ein kostenneutraler Anbieterwechsel ist nur alle 30 Jahre möglich.

Infografik der Verbraucherzentrale: Für Mieter nachteiliges Verhältnis zu Ablesediensten und Vermietern

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Wie finde ich heraus, ob ich zu viel fürs Heizungsablesen zahle?

Als Mieter*in müssen Sie selbst herausfinden, ob Sie zu viel zahlen. Dafür haben Sie das Recht, die Originalunterlagen einzusehen, die Basis für Ihre Heizkostenabrechnung sind. Prüfen Sie mit unserem interaktiven Heizkostenrechner Ihre Heizkostenabrechnung. Im ersten Schritt werden die Heizkosten bewertet. Danach können Sie mit einem Klick auf den Button "Angaben der Kosten ändern" die Heiznebenkosten analysieren. Darin sind auch die Kosten für den Messdienstleister enthalten.

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Das können Mieter*innen gegen zu hohe Kosten fürs Heizungsablesen

Sie haben festgestellt, dass Sie zu viel fürs Heizung ablesen bezahlen? Als Mieter*in können Sie sich wehren: Wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Hausverwaltung und machen Sie diese auf das Sparpotenzial aufmerksam. Wenn Ihr Hinweis auf das Wirtschaftlichkeitsgebot im Bürgerlichen Gesetzbuch nichts bringt, sollten Sie sich Hilfe bei einem Mieterverein in Ihrer Nähe holen – zum Beispiel dem Deutschen Mieterbund

Günstige Messdienstleister finden – mit unserer Liste

Werden Sie aktiv und finden Sie mit unserem kostenlosen Service einen günstigen Messdienstleister:

  • Fordern Sie Angebote von mehreren Anbietern an. Berücksichtigen Sie dabei auch lokale Unternehmen in Ihrer Region. Oft lassen sich langfristig Kosten sparen.
  • Haken Sie nach, wenn sich Angebote schwer vergleichen lassen.
  • Erfragen Sie bei anderen Hausverwaltungen, welche Anbieter sie beauftragt haben und wie viel sie für die Dienstleistungen bezahlen.
  • Tauschen Sie sich als Mieter*in auch mit anderen über die Kosten Ihres Messdienstleisters aus.

Liste Messdienstleister in Deutschland herunterladen

In Deutschland sind zahlreiche Messdienstleister aktiv. Manche Unternehmen sind bundesweit tätig, andere nur in bestimmten Postleitzahlgebieten. Im Folgenden finden Sie einen Auszug aus unserer Liste Messdienstleister in Deutschland.

➔ Deutschlandweit tätige Messdienstleister, verfügbar in allen Postleitzahlbereichen 01xxx bis 99xxx:

AssetEnergy Ista Deutschland GmbH
MESSHELDEN.com, ein Angebot der aventies GmbH Mess-Profis AG
Techem GmbH
Thermomess Wärmemessdienst AG
varys. Gesellschaft für Software und Abrechnung mbH


01xxx:
A + S Gesellschaft für Heizkostenmessung und -abrechnung mbH
BauTec Energiemanagement GmbH
Beyer GmbH & Co.
IBIA BFW Büro für Wärmemesstechnik
Brunata Wärmemesser GmbH & Co. KG
delta-t Messdienst GmbH
Dometa Gesellschaft für Objektmanagement mbH
EAD Energieabrechnungs-Systeme GmbH
enco energie control GmbH & Co. KG
Exakta Wärme- und Wasserzähler Service GmbH
EXTERN Haustechnik Glöß & Stöhr GmbH
EXTERN Messdienst Pirna GmbH
Fidentia Meßdienst und Energieservice GmbH
Heiko-Therm GmbH
Intern Heizkontroll-Gesellschaft K. Weber KG
K & R Bauträgergesellschaft mbH
Kalo Kalorimeta Messdienste AG & Co. KG
LAS GmbH Messcontroll-Gesellschaft
Jens E. Albrecht KG
MESSTRONIC-HEIZKOSTENABRECHNUNG
Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH & Co. KG
Moser Messteam GmbH
RMD GmbH - Regionaler Messdienst Sachsen Sds Verwaltung Gmbh
Skibatron Gesellschaft für Meß- und Abrechnungssysteme mbH
Systeme & Service Abrechnungsgesellschaft mbH
Tenié und Gores GmbH
Wärmemessdienst Peter Kratzsch
WDV/MOLLINÉ GmbH

02xxx:
A + S Gesellschaft für Heizkostenmessung und -abrechnung mbH
Beyer GmbH & Co.
IBIA Brunata Wärmemesser GmbH & Co. KG
Energiemessdienst Gottlöber
Kalo Kalorimeta Messdienste AG & Co. KG
LAS GmbH Mess-Profis AG
Messcontroll-Gesellschaft Jens E. Albrecht KG
MESSTRONIC-HEIZKOSTENABRECHNUNG
Systeme & Service Abrechnungsgesellschaft mbH
WDV/MOLLINÉ GmbH
Wolfgang Hecht – Heizkostenabrechnung

Hier geht es zur vollständigen Liste (PDF, 257 kB) 

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Ablesetermin verpasst – drohen zusätzliche Kosten?

Keine Sorge: Messdienstleister dürfen generell keine zusätzlichen Kosten berechnen, wenn Mieter*innen den Ablesetermin verpassen. Anderslautende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Messdienstleister sind unwirksam. Erst wenn ein zweiter Ablesetermin ohne Rückmeldung seitens der Mieterin oder des Mieters nicht zustande kommt, muss diese/r für einen dritten Termin zusätzliche Kosten tragen. Diese dürfen Messdienstleister allerdings nicht direkt kassieren. Sie werden in der jährlichen Heizkostenabrechnung erhoben. Auch Berufstätige müssen Ablesetermine tagsüber möglich machen.

  • Ablesetermine müssen mindestens 14 Tage vorher schriftlich angekündigt werden. Dies kann durch einen deutlich sichtbaren Aushang geschehen.
  • Nur wenn zwingende Gründe das Ablesen verhindern oder das Messgerät ausfällt, darf der Messdienstleister die Heizkosten schätzen.
  • Ist dies bei mehr als einem Viertel der Wohnfläche im Haus der Fall, sind die Heizkosten nach Fläche aufzuteilen.

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Fernablesung der Heizung

Um die Ablesung der Heizung für Verbraucher*innen zu vereinfachen, sollen Wärmemengenzähler und Heizkostenverteiler auf Fernablesung umgerüstet werden. Das schreibt die EU-Energieeffizienz-Richtlinie vor. Am 5. November 2021 stimmte der Bundesrat einer Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) zu, um die Änderung in deutsches Recht umzusetzen. Seit dem 01.12. 2021 ist die neue HKVO in Kraft getreten. Seit dem gilt:

  • Seit 25. Oktober 2020 dürfen nur noch fernablesbare Wärmemengenzähler und Heizkostenverteiler neu verbaut werden (tritt rückwirkend in Kraft). 
  • Bereits vorhandene Geräte sollen bis Ende 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden – sofern technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll.
  • Seit 2022 sollen Verbraucher*innen, deren Heizung fernablesbar ist, einmal monatlich über ihren Heizenergieverbrauch informiert werden.

Ziel der Änderung ist, das jährliche Ablesen der Heizung verbraucherfreundlicher zu gestalten:

  • Erleichterte Abrechnung: Durch die Fernablesung sind Mieter*innen nicht mehr gezwungen, am Tag der Ablesung zu Hause zu sein oder jemanden zu organisieren, um den Messdienstleister an die Heizung zu lassen.
  • Mehr Transparenz über die eigenen Verbräuche: Die Energieeffizienz-Richtlinie sieht auch vor, dass Mieter*innen regelmäßiger über ihre Verbräuche informiert werden, um sie zum Energiesparen zu motivieren.

Inwiefern diese Ziele mit der Novellierung erreicht werden können, ist noch unklar. Der Deutsche Mieterbund befürchtet Mehrkosten für Mieter*innen, die durch die zusätzlichen Kosten der Verbrauchserfassung entstehen können. Daher forderte der Bundesrat eine Evaluation der Auswirkungen auf Mieter*innen nach 3 Jahren. 

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