Wichtige Hinweise vor der Bestellung eines Heizgutachtens
Was wir von Ihnen für die Bewertung Ihrer Heizkostenabrechnung benötigen, in welchen Fällen es nicht möglich ist, ein Heizgutachten zu erstellen, und was Sie vor der Bestellung wissen sollten, erläutern Ihnen die folgenden Punkte. Bitte lesen Sie sich diese aufmerksam durch:
- Ein Heizgutachten kostet regulär 35 Euro. Im Rahmen von Aktionen wird das Angebot zeitweise vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gefördert und das Heizgutachten kostenlos angeboten. Bitte informieren Sie sich auf dieser Webseite http://www.heizspiegel.de vor der Bestellung, ob eine solche Aktion läuft.
- Heizgutachten können für die Energieträger Erdgas, Fernwärme, Nachtstrom, Heizöl, Nahwärme und Flüssiggas erstellt werden.
- Im Heizgutachten werden die Werte analysiert, die Ihrer Abrechnung entnommen und uns von Ihnen zusätzlich übermittelt werden.
- Es erfolgt keine Beurteilung, ob Ihre Abrechnung korrekt erstellt wurde.
- Schicken Sie uns bitte eine Kopie Ihrer Heizkostenabrechnung bzw. Energierechnung und den ausgefüllten Gutschein/Bestellschein. (Eingereichte Originalunterlagen können leider nicht zurück geschickt werden.)
- Mieter und Hauseigentümer mit Fernwärme schicken uns bitte die gesamte Heizkostenabrechnung. Für ein aussagekräftiges Heizgutachten benötigen wir die Rechnungsdaten für die Wohnung und das gesamte Gebäude.
- Mieter mit Gasetagenheizungen senden uns bitte die Energierechnung. Diese muss mindestens einen Zeitraum von einem Jahr abdecken, damit aussagekräftige Ergebnisse erzielt werden. Erforderlich ist weiterhin die Angabe der Fläche der Wohnung.
- Hauseigentümer, die mit Erdgas und Heizöl aus einem Tank heizen, senden uns bitte die vergangene Energierechnung des Lieferanten und eine Angabe zum ungefähren Verbrauch. Sollten Sie die Rechnung nicht zur Hand haben, können Sie den Jahresverbrauch auch schätzen und uns den Preis, zu dem Sie eingekauft haben, mitteilen. Erforderlich ist weiterhin die Angabe der beheizten Fläche.
- Egal, ob Sie mit Erdgas, Heizöl, Fernwärme oder Nachtstrom heizen: Geben Sie bitte nach Möglichkeit das Baujahr des Hauses so genau wie möglich an. Die zur Zeit der Errichtung des Gebäudes gültigen Gesetze und Verordnungen geben wichtige Hinweise, in welchem energetischen Mindestzustand sich Ihr Gebäude befindet.
Generell können Heizgutachten für jeden Mieter und Eigentümer von Wohngebäuden erstellt werden. Allerdings gibt es bestimmte Konstellationen, bei denen aus Gründen der Aussagefähigkeit und Genauigkeit der Daten kein Heizgutachten produziert werden kann.
Kein Heizgutachten kann erstellt werden,
- wenn verschiedene Nutzergruppen ein Gebäude nutzen (z. B. Gewerbe und Wohnen, Ferienwohnungen),
- wenn die Adressdaten auf der Abrechnung geschwärzt sind (das Gebäude muss für die Bewertung einem Standort zugeordnet werden können),
- wenn der Abrechungszeitraum kürzer/länger als ein Jahr ist,
- wenn die Abrechnung fehlt (Ausnahmen: Tanks Heizöl und Erdgas),
- wenn mehrere Energieträger zur Beheizung genutzt werden (z. B. Heizöl und Erdgas),
- wenn innerhalb des Abrechungszeitraums eine Umstellung des Energieträger stattgefunden hat,
- wenn es sich um gewerblich genutzte Räume handelt.
Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit:
Das Heizgutachten liefert keine Rechtsgrundlage, aufgrund erhöhter Werte Geld zurück zu fordern. Die Ergebnisse des Heizgutachtens sollen Ihnen vielmehr dabei helfen, Einsparpotenziale zu erkennen und zukünftige Überzahlungen
zu vermeiden. Bitte wenden Sie sich an entsprechende Beratungsstellen, wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit Ihrer Abrechnung haben.
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