1. Was kann ich als Mieter tun, um meine Heizkosten zu senken?

Leider haben Mieter nur begrenzte Möglichkeiten. Sie können durch ihr Nutzerverhalten den Heizenergieverbrauch und damit die Heizkosten reduzieren. Hierzu zählen richtiges Heizen und Lüften. Wie Sie Kosten und Verbrauch beim Heizen im Alltag senken können, verraten Ihnen unsere "Schnell & günstig"-Tipps. Wenn Sie mehr tun möchten, können Sie bei der co2online gGmbH  ein Heizgutachten anfordern, das energetische Defizite Ihrer Wohnung oder Ihres Gebäudes aufzeigt und Verbesserungsmaßnahmen vorschlägt.

2. Was sind Kommunale Heizspiegel und was ist ein Bundesweiter Heizspiegel?

Heizspiegel sind Beratungsinstrumente, die dem Bürger eine Einschätzung der eigenen Heizwerte, des Heizenergieverbrauchs und der Heizkosten ermöglichen. Es wird zwischen dem Bundesweiten Heizspiegel und den Kommunalen Heizspiegeln unterschieden.

Der Kommunale Heizspiegel basiert auf regionalen Heizdaten zentral beheizter Wohngebäude aus Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnern. Anhand dieser Daten werden Vergleichstabellen erstellt. Sie dienen Mietern oder Eigentümern als erste Orientierungshilfe zur Einschätzung der Heizkostenabrechnung, der energetischen Qualität ihres Gebäudes und ihres Heizenergieverbrauchs.

Der Bundesweite Heizspiegel basiert auf bundesweit erhobenen Heizdaten zentral beheizter Wohngebäude. Er dient vor allem Kommunen mit weniger als 50.000 Einwohnern als Instrument der Bürgerberatung.
Sowohl der Kommunale als auch der Bundesweite Heizspiegel sind mit einem Heizgutachten-Service gekoppelt.

 

3. Aus welchen Daten werden die Vergleichstabellen ermittelt?

Für die Erstellung des Bundesweiten Heizspiegels 2010 standen knapp 80.000 Datensätze zentral beheizter Wohngebäude zur Verfügung. 31.990 davon für den Energieträger Erdgas, 32.000 für Heizöl und 15.970 für Fernwärme.

4. Warum gibt es regionale Unterschiede in den Vergleichstabellen und wieso muss jedes Jahr ein neuer Heizspiegel erstellt werden?

Durch naturräumliche Unterschiede sind auch die Temperaturen in den verschiedenen Regionen Deutschlands unterschiedlich. Die meisten Heizgradtage (unter den 39 in der EnEV aufgeführten Referenz-Messstationen) haben Hof (Nord-Bayern), Kempten (Allgäu) und Meiningen (Thüringer Wald). Die Regionen Rheintal (Frankfurt a. M., Düsseldorf, Karlsruhe) und Kassel liegen unterhalb des Mittelwerts für Heiztage in Deutschland.

Wegen wechselnder Jahresklima- und Wetterwerte und variabler Energiepreise kommt es zu Unterschieden beim Brennstoffverbrauch, bei den Heiztagen und den Heizkosten im Jahresmittel. Deswegen empfiehlt es sich, jedes Jahr einen aktuellen Heizspiegel zu erstellen.

 

5. Wieso wird bei Altbauten das Baujahr erfragt?

Aus dem Baujahr des Gebäudes können wir die zum Zeitpunkt der Errichtung gültige Wärmeschutzverordnung bzw. Energieeinsparverordnung ableiten (Gebäudealterklasse). So können wir einschätzen, in welchem wärmetechnischen Zustand sich das Gebäude vom Gesetz her mindestens befinden müsste. Sind nachträglich Verbesserungen beim Wärmeschutz oder der Heizanlage vorgenommen worden, lässt sich das an den vergleichsweise günstigeren Energieverbrauchskennwerten erkennen. Dies entspricht dem üblichen Verfahren nach den Regeln der Technik zum Benchmark von Wohngebäuden.

6. Was ist ein Heizgutachten?

Ein Heizgutachten hilft all jenen weiter, die mehr Details über ihre Heizkosten und ihr Heizverhalten erfahren wollen. Das mehrseitige Heizgutachten prüft Ihre Abrechnung und zeigt, ob der Heizenergieverbrauch, die Heizkosten und die gegebenenfalls anfallenden Heiznebenkosten angemessen oder überhöht sind. So wird die Zahlenflut auf der Abrechnung für Sie nachvollziehbar.

Das Gutachten kostet 35 Euro und wird individuell für Mieter oder Eigentümer von Wohnungen oder Wohngebäuden erstellt. Insgesamt haben bereits knapp 60.000 Haushalte ein Heizgutachten bestellt und von den Informationen profitiert.

7. Kann ich ein Heizgutachten auch ohne Formular anfordern?

Nein. Für die Erstellung des Gutachtens sind einige Angaben zum Gebäude erforderlich, die auf dem Bestellformular abgefragt werden. Wenn der Fragebogen vollständig ausgefüllt und mit einer Kopie der aktuellen Heizkostenabrechnung oder Rechnung des Energielieferanten an die co2online gGmbH geschickt wird, kann ein Heizgutachten erstellt werden.

Haben Sie Probleme, die erforderlichen Angaben auf Ihrer Heizkostenabrechnung zu finden? Unsere interaktive Musterabrechnung zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Abrechnung „entschlüsseln“.

8. Wie viele Bürger haben bereits ein Heizgutachten angefordert?

Seit 2004 wurden etwa 60.000 individuelle Heizgutachten für Mieter und Hauseigentümer erstellt.

9. Was geschieht mit meinen Daten und meiner Heizkostenabrechnung, wenn ich sie an co2online schicke?

Die Datensätze werden von den persönlichen Angaben getrennt genutzt. Die persönlichen Daten werden vertraulich und nach den Vorgaben des Datenschutzgesetzes behandelt. Angaben zu Gebäudetyp und Energieträger werden für statistische Auswertungen benötigt. Sie werden anonymisiert und quantitativ ausgewertet.

10. Welche Unterlagen braucht co2online, um ein Heizgutachten zu erstellen, und wie lange dauert es?

Für die Erstellung des Heizgutachtens muss eine Kopie der vergangenen Heizkostenabrechnung bzw. Rechnung des Energielieferanten und das ausgefüllte Bestellformular mit Fragebogen eingereicht werden. Die Bearbeitungszeit liegt bei etwa vier Wochen.

11. Das Heizgutachten liegt vor. Was kann ich als Mieter nun tun?

Um die eigenen Heizkosten über das Nutzerverhalten hinaus zu reduzieren, muss der Mieter den Eigentümer ansprechen. Nur er kann wärmetechnische Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude vornehmen, um dadurch den Energieverbrauch und damit die Heizkosten für die Bewohner zu senken. Diesen neutralen Dialog stößt das Heizgutachten an, indem es eine fachliche Stellungnahme zur neutralen Ansprache des Vermieters, Eigentümers oder der Hausverwaltung mitliefert. Diese fasst die Ergebnisse des Gutachtens zusammen und weist auf vorhandenes Einsparpotenzial hin.

Möchte sich der Mieter über weitere Maßnahmen, Förder- und Beratungsmöglichkeiten informieren, bieten die Kommunalen und der Bundesweite Heizspiegel Adressen von regionalen und bundesweiten Ansprechpartnern.

12. Was ist ein Betriebskostenspiegel und was kann ich damit anfangen?

Mit dem Betriebskostenspiegel (BKS) können Sie herausfinden, ob es bei ihrer Abrechnung ungewöhnliche Abweichungen gibt. Für den aktuellen BKS wurden die Betriebskostenabrechnungen von fast 30.000 Haushalten aus dem Jahr 2008 ausgewertet. Daraus ergeben sich die durchschnittlichen Kosten pro Quadratmeter für verschiedene Betriebskosten: Heizkosten, Warmwasser, Wasser/Abwasser, Grundsteuer, Hauswart, Müllbeseitigung, Aufzug, Gebäudereinigung, Sach- und Haftpflichtversicherungen, Gartenpflege, Gemeinschaftsantenne und Kabelfernsehen, Straßenreinigung, Schornsteinreinigung, Allgemeinstrom und sonstige Kosten. Liegen einzelne Positionen Ihrer Betriebskostenabrechnung über dem Durchschnitt, gibt es offenbar Einsparmöglichkeiten. Details zum BKS finden Sie beim Deutschen Mieterbund.