Das 1x1 der Messdienstleister

Heizkosten sparen durch weniger Kosten für das Ablesen der Heizung
[Bildquelle: ista]

DIE LAGE

Einmal pro Jahr kommen die Messdienstleister in die Wohnung, um den Heizenergieverbrauch an den Heizkörpern abzulesen. Beauftragt werden sie vom Vermieter beziehungsweise der Hausverwaltung. Diese beauftragen zwar, zahlen müssen aber andere – die Mieter. In der Praxis bedeutet das: Die Hausverwaltungen haben oftmals aus alter Gewohnheit schon seit Jahren den gleichen Messdienstleister, unabhängig davon, wie gut oder schlecht, teuer oder günstig dieser arbeitet. Das Ergebnis: wenig Bewegung auf dem Markt.

DAS PROBLEM

Die Anbieter sind nicht gezwungen, über den Preis neue Kunden zu akquirieren und verlieren auch selten Kunden durch Wettbewerb. Der Markt steht still, die Preisgestaltung ist nicht transparent. Die Zahlen von Heizspiegel.de zeigen, wie groß die Preisunterschiede für diese reine Serviceleistung sind. Eine geringe Streuung zwischen den Anbietern wäre normal, zum Beispiel weil eine Hausverwaltung, die mehrere Häuser messen lässt, einen günstigeren Preis erhalten hat oder die Anfahrtskosten variieren. Aber selbst innerhalb der anbietenden Unternehmen sind die Preisunterschiede pro Quadratmeter so extrem, dass davon auszugehen ist, dass hier keine transparente, marktwirtschaftlich funktionierende Preispolitik zugrunde liegt.

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DIE LÖSUNG

Dem Mieter bleibt letztlich nur, bei der Hausverwaltung oder dem Vermieter anzusetzen. Denn diese muss nach dem im Bundesgesetzbuch verankerten Wirtschaftlichkeitsgebot handeln. Das heißt, die Hausverwaltung darf keine unwirtschaftlichen Kosten an ihre Mieter weitergeben. Dem Mieter obliegt es jedoch, Überzahlungen festzustellen. Das Heizgutachten sorgt hier endlich für mehr verbraucherfreundliche Transparenz. Damit können Mieter herausfinden, ob Ihre Kosten für den Messdienstleister überhöht sind. Im Energiesparkonto finden Mieter zudem einen Musterbrief, den sie nach dem Ausfüllen an Ihren Vermieter senden können.

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