Heiznebenkosten: 42 Euro können Mieter jährlich sparen

Neben den Brennstoffkosten (Energieverbrauch) enthält die Heizkostenabrechnung im zweiten Teil auch die sogenannten Heiznebenkosten. Dazu zählen die Wartungskosten der Heizung, Gebühren für den Messdienstleister und die Betriebsstromkosten der Heizungsanlage. Für diese Heiznebenkosten gibt jeder deutsche Haushalt im Schnitt 116 Euro pro Jahr aus. Etwa 40 Euro davon können sich Mieter leicht sparen. Dazu müssten allerdings die Vermieter stets im Interesse ihrer Mieter wirtschaften.  

Vermieter beauftragen, Mieter zahlen

Doch das passiert nicht immer. So beauftragen Vermieter und Hausverwaltungen zwar den Messdienstleister oder sie entscheiden, wann die Heizungspumpe getauscht wird. Auf den Kosten dieser Entscheidungen bleiben allerdings allein die Mieter sitzen, weil die anfallenden Gebühren mit der Heizkostenabrechnung an sie weitergereicht werden.
Das bringt ein bisher wenig beachtetes Problem mit sich: Die Motivation, günstig zu wirtschaften, also den günstigsten Anbieter zu wählen oder den günstigsten Preis zu bekommen, ist für die Hausverwaltung oder den Vermieter relativ gering. Die Folge: Deutsche Mieter zahlen jedes Jahr insgesamt 600 Millionen Euro unnötig zu viel an Heiznebenkosten.

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Wirtschaftlichkeitsgebot und Heizgutachten helfen Mietern

Doch Mieter können sich wehren: Das Wirtschaftlichkeitsgebot im Bürgerlichen Gesetzbuch untersagt es Vermietern und Hausverwaltungen, unnötig hohe Kosten an Mieter weiterzugeben.

Sie wollen wissen, wie viel Euro Sie an Heiznebenkosten zu viel bezahlen, weil der Vermieter nicht in Ihrem Sinne wirtschaftet? Das Heizgutachten zeigt es Ihnen auf Euro und Cent. Mit den Ergebnissen können Sie sich an Ihren Vermieter wenden und ihn auffordern, die Kosten zu reduzieren – so, wie es das Wirtschaftlichkeitsgebot im Bürgerlichen Gesetzbuch vorsieht.

Ein Heizspiegel.de-Themenschwerpunkt zeigt Ihnen zudem, wie Sie versteckten Überzahlungen bei den Heiznebenkosten auf die Schliche kommen und was Sie dagegen tun können.

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