Stellungnahme von co2online zu Heizspiegel und Hartz IV
Das Bundessozialgericht hat im Juli 2009 Heizspiegel von co2online zur Beurteilung der Heizkosten von Empfängern des Arbeitslosengeldes II („Hartz IV“) herangezogen (Urteil v. 02.07.2009, Az.: B 14 AS 36/08). Seitdem nutzen Leistungsträger (ARGEn/Jobcenter, Sozialämter) Heizspiegel als Prüfwerkzeug für die Beurteilung der Angemessenheit von Heizkosten. Dabei werden die Heizkosten einer Wohnung mit den Werten eines „Kommunalen Heizspiegels“ oder, wenn nicht vorhanden, des „Bundesweiten Heizspiegels“ verglichen. Als Grenzwerte wurden im Urteil die Heizspiegel-Werte der Kategorie „zu hoch“ (rote Spalte) benannt. Überschreiten die tatsächlichen Heizkosten diesen Grenzwert, deuten Leistungsträger dies als Hinweis auf Unangemessenheit. „Es obliegt in solchen Fällen dann dem Hilfesuchenden, konkret vorzubringen, warum seine Aufwendungen für die Heizung über dem Grenzwert liegen, im jeweiligen Einzelfall aber gleichwohl noch als angemessen anzusehen sind“, so der Wortlaut des Urteils.
Die gemeinnützige co2online GmbH, Herausgeber der Heizspiegel, kritisiert diese Verwendung der Heizspiegel. Der Zweck von Heizspiegeln ist, den Heizenergieverbrauch und die Heizkosten eines ganzen Wohngebäudes einzustufen. Die Einordnung eines Wohngebäudes in eine der vier Kategorien (niedrig, mittel, erhöht, zu hoch; 10-40-40-10%) erlaubt Rückschlüsse auf den wärmetechnischen Zustand der Immobilie. Zum individuellen Heizverhalten der Bewohner einer Wohnung liefert diese Einstufung keine Aussage. Heizspiegel gelten grundsätzlich nur für zentral beheizte Wohngebäude. Zur Bewertung der Kosten in einzelnen Wohnungen sind Heizspiegel nicht geeignet. Hierfür bietet sich das Heizgutachten an, ein unmittelbar mit dem Heizspiegel verbundener Service von co2online.
Die Höhe der Heizkosten hängt von drei Faktoren ab: Heizenergieverbrauch, Brennstoffkosten und Heiznebenkosten. Erhöhte Heizkosten können daher verschiedene Ursachen haben:
- Häuser in schlechtem energetischen Zustand verbrauchen mehr Heizenergie als moderne oder modernisierte Gebäude.
- Auch die Lage der Wohnung im Gebäude hat großen Einfluss auf den Heizenergieverbrauch. So verbrauchen Wohnungen im Erdgeschoss oder in Ecklage unter dem Dach bis zu 35 Prozent mehr Heizenergie als Wohnungen in umbauten Zwischengeschossen.
- Brennstoffpreise sind vom Weltmarkt gegeben, kein Hilfeempfänger kann sie ändern.
- Vermieter beeinflussen die Heiznebenkosten erheblich, nämlich durch (ggf. überhöhte) bestellte Anschlussleistungen für Erdgas oder Fernwärme sowie durch mehr oder weniger wirtschaftlichen Einkauf von Messdienst- und Wartungsleistungen sowie von Betriebsstrom für Umwälzpumpen und Brenner.
Schließlich kann die gesundheitliche oder familiäre Situation der Bewohner (Haushalt mit Kleinstkindern oder alten Menschen, ganztägig zu Hause) höhere Raumtemperaturen und damit höhere Heizenergieverbräuche bzw. Heizkosten erfordern.
Von den vier Bewertungsklassen der Heizspiegel für die Heizenergieverbräuche der Wohngebäude einer Region, umfasst die (rote) Spalte „zu hoch“ die 10 Prozent der Gebäude mit dem höchsten Verbrauch. Sparpotenzial haben jedoch schon viele der 90 Prozent Gebäude ab der Kategorie „mittel“.
Ein erster Anhaltspunkt für überhöhten Heizenergieverbrauch einer Wohnung ist, wenn der Anteil am Heizenergieverbrauch des Gebäudes höher ist als der Anteil an der Gebäudefläche. Dies untersuchen die ebenfalls von co2online erstellten Heizgutachten. Sie analysieren die individuellen Heizdaten und berücksichtigen die Lage des Gebäudes, die Lage der Wohnung im Gebäude sowie das Baujahr. Heizgutachten bewerten zusätzlich die (vom Vermieter beeinflussten) Heiznebenkosten und machen unnötige Überzahlungen sichtbar. Nur so kann auch in Gebäuden mit hohen energetischen Standards ein verschwenderischer Umgang mit Heizenergie festgestellt werden. Umgekehrt können Bewohner unsanierter Häuser mit dem Heizgutachten nachweisen, dass hohe Heizkosten auf einen schlechten energetischen Zustand des Gebäudes oder auch unwirtschaftlichem Einkaufsverhalten ihres Vermieters beruhen und nicht an verschwenderischem Nutzerverhalten.
Ziel der Heizspiegel und Heizgutachten ist es, wärmetechnische Modernisierungen im Gebäudebestand anzustoßen. Nur diese Maßnahmen machen dauerhaft von Energiepreiserhöhungen und damit verbundenen hohen Heizkosten für die Haushalte unabhängig.
Co2online erarbeitet derzeit in Abstimmung mit Fachleuten ein Konzept für ein geeignetes Vergleichswerkzeug. Ziel ist es, ein Instrument zu entwickeln, das für die Angemessenheitsprüfung von Heizkosten bei den Leistungsträgern vor Ort eingesetzt werden kann. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie mit Ihren Fragen und Anmerkungen dazu beitragen möchten.
Aktualisiert: 6.7.2010
Weitere Informationen zum Thema Hartz IV und Heizspiegel
Neuer Beschluss schränkt Heizspiegel-Nutzung ein
Die im Heizspiegel angegebenen Werte beziehen sich nur auf Gebäudeflächen von mehr als 100 Quadratmetern. Mit dem Beschluss AZ: S 45 AS 34/10 ER hat das Sozialgericht Lüneburg nun entschieden, dass der Heizspiegel nicht länger für Wohneinheiten bzw. Wohnungen, deren Fläche 100 Quadratmeter unterschreiten und die gleichzeitig über eigene Heizungsanlagen verfügen, herangezogen werden kann. Als Folge dieses Beschlusses ist damit zu rechnen, dass Leistungsempfänger gegen als zu hoch eingestufte Heizkosten einen Widerspruch einlegen werden.









