Strom, Heizung, Förderungen – das ändert sich 2019

Zum Jahreswechsel gibt es wieder einige gesetzliche Änderungen. So wird beispielsweise das Heizungslabel anspruchsvoller, es gibt neue Förderungen für mehr Energieeffizienz und das Nutzen klimafreundlicher Verkehrsmittel wird für viele attraktiver.

Heizungslabel wird strenger

Das Heizungslabel kennzeichnet die Energieeffizienz von Heizungen und ist seit 2015 Pflicht für neue und sehr alte Heizanlagen und Warmwasserbereiter. 2019 werden die Ansprüche noch einmal erhöht. Auf dem Effizienzlabel fallen dann ab September 2019 die drei schlechtesten Effizienzklassen E, F und G weg. Stattdessen kommt die Klasse A+++ hinzu. Geräte, die eine schlechtere Effizienzklasse als D haben, dürfen dann nicht mehr verkauft werden. Wer ein älteres Gerät besitzt, sollte mit dem ModernisierungsCheck prüfen, ob sich eine neue Heizung lohnt.

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Energieausweise von Bestandsgebäuden werden ungültig

Gebäude, die vor 1966 gebaut wurden, brauchen bereits seit 2008 einen Energieausweis, wenn sie verkauft oder vermietet werden. Weil die Ausweise immer nur zehn Jahre lang gültig sind, wurden viele im Jahr 2018 ungültig. 2019 geht es nun weiter: Da die Energieausweispflicht seit 2009 auch für alle Bestandsgebäude mit Baujahr nach 1966 gilt, verlieren auch diese Ausweise ihre Gültigkeit und müssen erneuert werden.

Alle wichtigen Informationen zu Energieausweisen

Förderung für Photovoltaik-Speicher entfällt, neue Effizienz-Förderung für Unternehmen

Das KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Speicher (275)“ endet zum 31. Dezember 2018. Stationäre Batteriespeichersysteme werden dann nicht mehr gefördert. Aber auch 2019 können Sie auf diverse Fördermittel für energieeffizientes Bauen und Sanieren sowie erneuerbare Energien setzen. Wer Energie sparen und seine CO2-Emissionen senken will, kann mit dem FördermittelCheck die passenden Programme finden.

Für Unternehmen gibt es ab dem 1. Januar 2019 das neue KfW-Programm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft (295)“, das das Energieeffizienzprogramm – Abwärme (294/494) und die BAFA-Förderung von Querschnittstechnologien ablöst.

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Steuervorteile Dienst-E-Bike, Dienst-E-Auto und Jobticket

Wer mit dem Fahrrad oder E-Bike zur Arbeit fährt, tut nicht nur der eigenen Gesundheit, sondern auch dem Klima etwas Gutes. Das private Nutzen von Dienstfahrrädern und E-Bikes bis 25 km/h wird jetzt sogar steuerlich gefördert. Das gleiche gilt für Jobtickets für den öffentlichen Nahverkehr. Und wer privat einen Elektro- oder Hybrid-Firmenwagen benutzt, kann sich ebenfalls über Steuererleichterungen freuen. Klimafreundlich zur Arbeit zu fahren zahlt sich also in jeder Hinsicht aus.

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Sie wollen noch mehr Energie sparen und Ihre CO2-Emissionen verringern? Unsere Tipps zum Heizenergiesparen sowie die besten Ratschläge für weniger Stromverbrauch helfen Ihnen dabei.