Das ändert sich 2020 für Klimaschutz und Energiesparen
Das Klimapaket sorgt für die meisten Änderungen: beim Bahnfahren, Fliegen und Elektroauto, beim Sanieren und beim Heizungstausch. Neuigkeiten gibt es 2020 aber auch für Smart Meter, Holzöfen und Plastiktüten. Es lohnt sich, jetzt Pläne zu machen.

Bahn günstiger, Fliegen teurer
Im Fernverkehr der Bahn gilt ab dem 1. Januar 2020 der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Dadurch wird Bahnfahren ab 50 Kilometern um etwa 10 Prozent günstiger. Das gilt auch für die Bahncards 25, 50 und 100. Um diesen Teil des Klimapakets zu finanzieren, soll ab dem Frühjahr die Luftverkehrsabgabe steigen: um 5 bis 18 Euro pro Flugticket. Details dazu stehen allerdings noch nicht fest.
Sanieren, Beratung und Heizungstausch: Steuernachlass und Zuschuss
Eigentümer*innen müssen ab 2020 weniger Steuern zahlen, wenn sie selbstgenutzte Wohngebäude sanieren. 20 Prozent der Kosten können verteilt auf drei Jahre von der Steuerschuld abgezogen werden; Kosten für die Energieberatung sogar zu 50 Prozent. Für das Austauschen einer Ölheizung gibt es durch das Klimapaket eine Abwrackprämie in Form eines Zuschusses von bis zu 45 Prozent.
Welche Bedingungen für diese Klimapaket-Förderungen gelten, steht noch nicht fest. Sie können aber ruhig schon mal mit dem Planen anfangen – zum Beispiel mit dem ModernisierungsCheck. Energieberater*innen in Ihrer Nähe finden Sie mit Rat und Tat.
Ab dem 24. Januar gibt es durch das Klimapaket außerdem mehr Geld von der KfW, zum Beispiel fürs Sanieren. Die Zuschüsse dafür steigen um 10 bis 12,5 Prozent.
Smart Meter: gesetzliche Pflicht ab 2020
Auf freiwilliger Basis werden Smart Meter bereits hier und da eingebaut. Ab 2020 greift die gesetzliche Pflicht zum ersten Mal. Denn am 19. Dezember 2019 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) das dritte Smart-Meter-Gateway zugelassen. Das ist die Voraussetzung für die Einbau-Pflicht.
Ab 2020 gilt die Pflicht auch für Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr. Bei mehr als 10.000 kWh und für Betreiber*innen stromerzeugender Anlagen wie Photovoltaik mit einer Nennleistung von mehr als sieben Kilowatt gilt sie (zumindest theoretisch) schon seit 2017. Alle anderen Haushalte werden nach und nach zumindest mit digitalen Zählern ausgestattet.
Holzöfen: Frist für bis zu 2 Millionen läuft ab
Ende 2020 gehören viele Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen, die älter als 26 Jahre sind, zum alten Eisen und müssen ausgetauscht oder mit einem Staubfilter ausgerüstet werden. Betroffen können alle Öfen mit Typprüfung bis einschließlich 31. Dezember 1994 sein. Ob in Ihrem Fall eine Ausnahme gilt, zeigt eine Online-Datenbank (siehe Angaben bei „D - 1.BImSchV”). Sind dort keine passenden Angaben zu finden, können Sie einen Experten vor Ort fragen.
Durch strengere Grenzwerte sollen die Feinstaubemissionen verringert werden. Ein weiteres Plus: Moderne Geräte benötigen für die gleiche Wärmeleistung bis zu einem Drittel weniger Brennstoff. Ab 2020 gibt es den Blauen Engel auch für Kaminöfen.
Elektroauto: mehr Zuschuss von Staat und Herstellern
Der Umweltbonus für Elektroautos steigt. Wann genau, steht noch nicht fest. Aber es dürfte 2020 soweit sein. Für Elektroautos gibt es statt 4.000 Euro dann 5.000 (Nettolistenpreis: 40.000 bis 65.000 Euro) oder 6.000 Euro (bis 40.000 Euro). Auch für Hybridmodelle wird ein höherer Zuschuss ausgezahlt: Statt 3.000 sind es dann 3.750 oder 5.000 Euro. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert über die alte und neue Förderrichtlinie.
Elektroautos als Dienstwagen stärker gefördert
Ab dem 1. Januar 2020 wird mit dem Klimapaket auch das Leasing von Elektro-Dienstfahrzeugen stärker gefördert. Angestellte müssen den finanziellen Vorteil zwar versteuern, aber nur noch mit 0,25 Prozent statt wie bisher mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises. Kritisiert wird, dass Dienstfahrräder als klimafreundlichste Dienstfahrzeuge wieder nicht explizit erwähnt werden. Die obersten Finanzbehörden der Bundesländer müssen den dafür bestehenden Steuererlass noch anpassen.
Plastiktüten-Verbot
Dass es Plastiktüten an den meisten Supermarktkassen nur noch gegen Geld gibt – daran haben sich die meisten schon gewöhnt. Jetzt sollen die Einwegtragetaschen aus Plastik fast ganz verschwinden. Pro Jahr werden allein in Deutschland immer noch rund 1,6 Milliarden Stück verbraucht. Ausnahmen gelten für dünne Beutel etwa für Obst oder Gemüse ebenso wie für stabilere Plastiktüten. Als Alternativen zur Plastiktüte bieten sich Beutel, Rucksack oder Tragenetz an.
Klimapaket ab 2021: CO2-Preis
Für fossile Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl, Kohle Benzin und Diesel wird gemäß Klimapaket ein CO2-Preis fällig. Allerdings erst ab 2021. Im ersten Schritt sind zum Beispiel pro Liter Benzin 7,5 Cent mehr zu zahlen. Bis 2025 steigt dieser CO2-Preis auf insgesamt 16,5 Cent. Ein Grund mehr, sich im Jahr 2020 nach klimafreundlichen Alternativen für Mobilität und Heizung umzusehen.
Niedrigere Stromkosten und mehr Pendlerpauschale ab 2021
Im Gegenzug für den CO2-Preis sollen mit dem Klimapaket die Kosten für Strom sinken. Dafür wird die EEG-Umlage ab 2021 reduziert: zunächst um 1,75 Cent pro Kilowattstunde, 2025 um 2,875 Cent. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit drei Personen im Einfamilienhaus sind das rund 60 bis 100 Euro weniger pro Jahr. Auch in Sachen Mobilität gibt es einen Ausgleich. Dazu wird die Pendlerpauschale ab 2021 angehoben: ab dem 21. Kilometer auf 35 statt 30 Cent (2024 bis 2026: 38 Cent).
Auf Autofahrer*innen kommen ab 2021 weitere Änderungen durch das Klimapaket zu: höhere Kaufprämien für günstige Elektroautos und höhere Kfz-Steuern für Autos mit hohen CO2-Emissionen.