Das ändert sich 2020 für Klimaschutz und Energiesparen

Das Klima­paket sorgt für die meisten Änderungen: beim Bahn­fahren, Fliegen und Elektro­auto, beim Sanieren und beim Heizungs­tausch. Neuig­keiten gibt es 2020 aber auch für Smart Meter, Holz­öfen und Plastik­tüten. Es lohnt sich, jetzt Pläne zu machen.

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Bahn günstiger, Fliegen teurer

Im Fern­verkehr der Bahn gilt ab dem 1. Januar 2020 der er­mäßigte Mehr­wert­steuer­satz von sieben Prozent. Dadurch wird Bahn­fahren ab 50 Kilo­metern um etwa 10 Prozent günstiger. Das gilt auch für die Bahncards 25, 50 und 100. Um diesen Teil des Klima­pakets zu finanzieren, soll ab dem Früh­jahr die Luft­verkehrs­abgabe steigen: um 5 bis 18 Euro pro Flugticket. Details dazu stehen aller­dings noch nicht fest.

Sanieren, Beratung und Heizungs­tausch: Steuer­nachlass und Zuschuss

Eigentümer*innen müssen ab 2020 weniger Steuern zahlen, wenn sie selbst­genutzte Wohn­gebäude sanieren. 20 Prozent der Kosten können ver­teilt auf drei Jahre von der Steuer­schuld ab­ge­zogen werden; Kosten für die Energie­beratung sogar zu 50 Prozent. Für das Aus­tauschen einer Öl­heizung gibt es durch das Klimapaket eine Abwrackprämie in Form eines Zu­schusses von bis zu 45 Prozent.

Welche Bedingungen für diese Klima­paket-Förderungen gelten, steht noch nicht fest. Sie können aber ruhig schon mal mit dem Planen an­fangen – zum Beispiel mit dem Moderni­sierungs­Check. Energie­berater*innen in Ihrer Nähe finden Sie mit Rat und Tat.

Ab dem 24. Januar gibt es durch das Klimapaket außerdem mehr Geld von der KfW, zum Beispiel fürs Sanieren. Die Zuschüsse dafür steigen um 10 bis 12,5 Prozent.

Smart Meter: gesetzliche Pflicht ab 2020

Auf frei­williger Basis werden Smart Meter bereits hier und da ein­gebaut. Ab 2020 greift die gesetz­liche Pflicht zum ersten Mal. Denn am 19. Dezember 2019 hat das Bundes­amt für Sicher­heit in der Informations­technik (BSI) das dritte Smart-Meter-Gateway zu­gelassen. Das ist die Voraus­setzung für die Einbau-Pflicht.

Ab 2020 gilt die Pflicht auch für Haus­halte mit einem Strom­verbrauch von mehr als 6.000 Kilo­watt­stunden (kWh) pro Jahr. Bei mehr als 10.000 kWh und für Betreiber*innen strom­er­zeugender Anlagen wie Photo­voltaik mit einer Nenn­leistung von mehr als sieben Kilo­watt gilt sie (zumindest theo­retisch) schon seit 2017. Alle anderen Haus­halte werden nach und nach zumindest mit digitalen Zählern aus­gestattet.

Holzöfen: Frist für bis zu 2 Millionen läuft ab

Ende 2020 gehören viele Kamin­öfen, Heiz­kamine und Kachel­öfen, die älter als 26 Jahre sind, zum alten Eisen und müssen aus­ge­tauscht oder mit einem Staub­filter aus­ge­rüstet werden. Betroffen können alle Öfen mit Typ­prüfung bis ein­schließlich 31. Dezember 1994 sein. Ob in Ihrem Fall eine Ausnahme gilt, zeigt eine Online-Datenbank (siehe Angaben bei „D - 1.BImSchV”). Sind dort keine passenden Angaben zu finden, können Sie einen Experten vor Ort fragen.

Durch strengere Grenz­werte sollen die Fein­staub­emissionen ver­ringert werden. Ein weiteres Plus: Moderne Geräte benötigen für die gleiche Wärme­leistung bis zu einem Drittel weniger Brenn­stoff. Ab 2020 gibt es den Blauen Engel auch für Kaminöfen.

Elektroauto: mehr Zuschuss von Staat und Herstellern

Der Umweltbonus für Elektroautos steigt. Wann genau, steht noch nicht fest. Aber es dürfte 2020 soweit sein. Für Elektroautos gibt es statt 4.000 Euro dann 5.000 (Nettolistenpreis: 40.000 bis 65.000 Euro) oder 6.000 Euro (bis 40.000 Euro). Auch für Hybridmodelle wird ein höherer Zuschuss ausgezahlt: Statt 3.000 sind es dann 3.750 oder 5.000 Euro. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert über die alte und neue Förderrichtlinie.

Elektroautos als Dienst­wagen stärker gefördert

Ab dem 1. Januar 2020 wird mit dem Klima­paket auch das Leasing von Elektro-Dienst­fahr­zeugen stärker gefördert. An­gestellte müssen den finan­ziellen Vor­teil zwar ver­steuern, aber nur noch mit 0,25 Prozent statt wie bisher mit 0,5 Prozent des Brutto­listen­preises. Kritisiert wird, dass Dienst­fahr­räder als klima­freund­lichste Dienst­fahr­zeuge wieder nicht explizit erwähnt werden. Die obersten Finanz­be­hörden der Bundes­länder müssen den dafür bestehenden Steuer­erlass noch anpassen.

Plastiktüten-Verbot

Dass es Plastiktüten an den meisten Super­markt­kassen nur noch gegen Geld gibt – daran haben sich die meisten schon ge­wöhnt. Jetzt sollen die Ein­weg­trage­taschen aus Plastik fast ganz ver­schwinden. Pro Jahr werden allein in Deutsch­land immer noch rund 1,6 Milliarden Stück ver­braucht. Aus­nahmen gelten für dünne Beutel etwa für Obst oder Gemüse ebenso wie für stabilere Plastik­tüten. Als Alter­nativen zur Plastik­tüte bieten sich Beutel, Ruck­sack oder Trage­netz an.

Klimapaket ab 2021: CO2-Preis

Für fossile Brenn­stoffe wie Erdgas, Heizöl, Kohle Benzin und Diesel wird gemäß Klimapaket ein CO2-Preis fällig. Aller­dings erst ab 2021. Im ersten Schritt sind zum Bei­spiel pro Liter Benzin 7,5 Cent mehr zu zahlen. Bis 2025 steigt dieser CO2-Preis auf ins­gesamt 16,5 Cent. Ein Grund mehr, sich im Jahr 2020 nach klima­freund­lichen Alter­nativen für Mobilität und Heizung umzu­sehen.

Niedrigere Strom­kosten und mehr Pendler­pauschale ab 2021

Im Gegen­zug für den CO2-Preis sollen mit dem Klima­paket die Kosten für Strom sinken. Dafür wird die EEG-Umlage ab 2021 redu­ziert: zunächst um 1,75 Cent pro Kilo­watt­stunde, 2025 um 2,875 Cent. Für einen durch­schnitt­lichen Haus­halt mit drei Personen im Ein­familien­haus sind das rund 60 bis 100 Euro weniger pro Jahr. Auch in Sachen Mobilität gibt es einen Aus­gleich. Dazu wird die Pendler­pauschale ab 2021 ange­hoben: ab dem 21. Kilo­meter auf 35 statt 30 Cent (2024 bis 2026: 38 Cent).

Auf Auto­fahrer*innen kommen ab 2021 weitere Änderungen durch das Klima­paket zu: höhere Kauf­prämien für günstige Elektro­autos und höhere Kfz-Steuern für Autos mit hohen CO2-Emissionen.