Heizungsförderung: Das ändert sich 2021

Ab dem 01.01.2021 ersetzt die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“, kurz BEG, vier bestehende Förderprogramme. Maßnahmen zur Heizungsoptimierung wie der Pumpentausch werden nur noch mit 20 statt 30 Prozent bezuschusst. Die Förderhöhe für den Heizungstausch bleibt gleich. Die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.

Mann sitzt auf der Couch mit einem Tablet und schaut sich den Fördermittelcheck auf www.co2online.de an.(c) co2online

BEG ersetzt vier bestehende Förderprogramme

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden vier bestehende Förderprogramme für Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudebereich zusammengelegt. Dazu gehören:

  • Das Gebäudesanierungsprogramm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ – umgesetzt durch die KfW*
  • Das Marktanreizprogramm „MAP“, zu dem auch das Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ zählt – umgesetzt durch das BAFA
  • Das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) – umgesetzt durch das BAFA
  • Das Heizungsoptimierungsprogramm (HZO) – umgesetzt durch das BAFA

Ziel ist es, alle bisherigen Förderprogramme in diesem Bereich zu bündeln und sie so zugänglicher für Besucher*innen zu gestalten. Die geplante Bundesförderung besteht aus drei Teilprogrammen:

  • BEG WG: Vollsanierung oder Neubau von Wohngebäuden
  • BEG NWG: Vollsanierung oder Neubau von Nichtwohngebäuden
  • BEG EM: Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden

Die beiden ersten Teilprogramme sehen Kredit- oder Zuschussförderung vor. Die Mittel dafür können ab dem 01.07.2021 bei der KfW beantragt werden. Bei der BEG EM hingegen gibt es ab dem 01.01.2021 nur reine Zuschüsse.

Heizungsoptimierung nur noch mit 20 Prozent bezuschusst

Maßnahmen zur Heizungsoptimierung wie der Austausch von Heizungspumpen und der hydraulische Abgleich bei bestehenden Heizsystemen werden aktuell mit 30 Prozent bezuschusst. Mit der Umstellung auf BEG sinkt der Fördersatz auf nur noch 20 Prozent. Hinzukommt, dass beide Maßnahmen miteinander kombiniert werden müssen, um förderfähig zu sein.

Anträge bis 31.12.2020 einreichen und 30 Prozent Zuschuss erhalten

Wer jetzt noch den vollen Zuschuss von 30 Prozent erhalten möchte, muss den Antrag bis zum 31.12.2020 stellen. Hierunter ist die Registrierung beim BAFA zu verstehen. Danach haben Antragsteller*innen bis 30.06.2021 Zeit, die Maßnahme umzusetzen und den Verwendungsnachweis einzureichen. Wichtig: Die Arbeiten müssen auf eigenes finanzielles Risiko realisiert werden. Denn die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.

Hier geht's zur Registrierung auf bafa.de

Für Heizungstausch weiterhin hohe Fördersummen

Wer seine bestehende Heizung erneuert und dabei auf erneuerbare Energieträger setzt, erhält weiterhin hohe Fördersätze. Je nach Heizungsart beträgt der Fördersatz 20 bis 35 Prozent. Wird eine Ölheizung durch einen Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energie ersetzt, steigt die Förderquote auf bis zu 45 Prozent. Bei einer Investitionssumme von beispielsweise 20.000 Euro sind es gut 9.000 Euro Einsparung. Hier finden Sie die 10 triftigsten Gründe für den Heizungstausch.

Weitere förderfähige Maßnahmen und Fördersätze in der BEG EM

  • 20 Prozent Zuschuss für Maßnahmen an der Gebäudehülle. Dazu gehören u. a. die Dämmung der Außenwände, Dachflächen und der Austausch von Türen und Fenstern.
  • 20 Prozent Zuschuss für Anlagentechnik. Dazu gehören der Einbau und Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen.
  • 50 Prozent Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme.

Die häufigsten Fragen und Antworten zur BEG

Warum werden die Änderungen zum 01.01.2021 erst so spät kommuniziert?

Die Richtlinienentwürfe konnten wegen laufender Gespräche mit der Europäischen Kommission zur EU-beihilferechtlichen Bewertung bislang nicht veröffentlicht werden.

Wann ist mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinien der BEG zu rechnen?

Die Förderrichtlinien der BEG werden Ende 2020 veröffentlicht.

Wo beantrage ich zukünftig was?

Ab dem 02.01.2021 können Zuschüsse für die BEG Einzelmaßnahmen beim BAFA beantragt werden. Für eine Kreditförderung ist die KfW ab dem 01.07.2021 zuständig. Wer eine Kredit- oder Zuschussförderung für Vollsanierungen und effiziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG WG und BEG NWG) benötigt, muss sich ebenfalls an die KfW wenden.

Was passiert in der Zwischenzeit?

Bis zum 01.07.2021 können Anträge für Vollsanierungen und effiziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden wie gewohnt bei der KfW gestellt werden. Die dazugehörigen Förderprogramme heißen „Energieeffizient Bauen und Sanieren“.

Welchen Nutzen bringt die Umstellung auf BEG?

Für Bürger*innen ist perspektivisch ein Antrag ausreichend, um sämtliche Förderangebote nutzen zu können. Diese werden entweder beim BAFA oder bei der KfW gestellt. Weitere Fragen und Antworten finden Sie auf der Website des BMWi unter FAQ zur BEG.

*Der Sanierungs-KREDIT (Programm Nr. 151/152) wird weiterhin bei der KfW beantragt. Der Antrag für einen Sanierungs-ZUSCHUSS (430) hingegen muss beim BAFA beantragt werden.