Das ändert sich 2022 in Sachen Gebäude, Energie & Klimaschutz
Höhere Anforderungen an den Klimaschutz im Gebäudesektor und auch mehr Fördergelder dafür; neue Vorgaben für die Heizkostenabrechnung; ein Verbot für Plastiktüten – einiges ändert sich 2022. Was das für Klimaschutz und Energiesparen heißt, haben wir zusammengefasst.

Steigender CO2-Preis verteuert Heizkosten bei fossilen Brennstoffen
Fürs Heizen mit Öl und Gas muss ab 1. Januar 2022 tiefer in den Geldbeutel gegriffen werden. Der höhere CO2-Preis soll das Optimieren bestehender Heizsysteme (CO2 sparen, Heizkosten senken) und den Heizungswechsel hin zu erneuerbaren Energien attraktiver machen. Für beide Maßnahmen gibt es attraktive staatliche Förderungen. Welche für Ihr Vorhaben infrage kommen, zeigt unsere Fördermittel-Suche:
Novelle der Heizkostenverordnung: Mehr Pflichten für Vermieter*innen
Bereits seit dem 1. Dezember 2021 ist die Novelle der Heizkostenverordnung in Kraft. Seitdem müssen neu eingebaute Heizkostenverteiler fernablesbar sein. Messdienstleister müssen dann die Wohnung nicht mehr betreten, sondern erfassen die Verbrauchsdaten via Funk oder über das Internet. Zudem müssen Geräte verschiedener Hersteller nun vollständig miteinander kompatibel sein und Daten untereinander austauschen können. Wird lediglich ein einzelner Zähler ausgetauscht, der Teil eines Verbunds mit anderen im Übrigen nicht fernablesbaren Geräten ist, greift die Pflicht nicht.
Vorhandene und nicht fernablesbare Heizkostenverteiler müssen bis Ende 2026 entweder
- mit Fernlesbarkeit nachgerüstet oder
- durch entsprechende Geräte ersetzt werden.
Ausnahmen:
- Der Austausch ist aufgrund besonderer Umstände technisch unmöglich oder
- der Aufwand ist unangemessen hoch.
Mieter*innen und Eigentümer*innen können Ihre Heizkostenabrechnung auf www.heizspiegel.de prüfen.
Neue Informationspflichten für Vermieter*innen
Sind fernablesbare Messgeräte installiert, sind Mieter*innen regelmäßig Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen mitzuteilen – ab 2022 ist eine monatliche Mitteilung Pflicht. Zusätzlich müssen Heizkostenabrechnungen folgende zusätzlichen Angaben enthalten:
- Informationen über den Brennstoffmix
- Erläuterung der erhobenen Steuern und Abgaben
- Vergleich des Energieverbrauchs mit dem im gleichen Zeitraum des Vorjahres
Kommen Eigentümer*innen den Installations- und Informationspflichten rechtswidrig nicht nach, können Mieter*innen den auf sie entfallenen Kostenanteil um 3 Prozent kürzen. Je mehr Pflichtverstöße, umso mehr summieren sich die Kürzungsrechte.
EEG-Umlage sinkt deutlich
So niedrig war die EEG-Umlage seit zehn Jahren nicht: Zum 1. Januar sinkt sie auf 3,72 Cent pro kWh netto. Im Dezember liegt sie noch bei 6,5 Cent pro kWh. Da Strom aus erneuerbarer Energie immer wirtschaftlicher wird, geht der Förderbedarf entsprechend zurück. Darüber hinaus gab es einen Bundeszuschuss aus der nationalen CO2-Bepreisung.
Ob dadurch der Strompreis für Kund*innen stabil bleibt oder sich sogar vergünstigt, hängt vom jeweiligen Energieversorger ab. Ökostrom ist trotzdem oft günstiger als der Grundversorger-Tarif. Mit unserer Ökostrom-Suche finden Sie Anbieter für Ihre Region.

Weniger Einspeisevergütung für 20 Jahre alte Photovoltaik-Anlagen
Photovoltaik-Anlagen, die 2001 in den Betrieb gegangen sind und Strom ins öffentliche Netz einspeisen, erhalten ab kommendem Jahr keine zusätzlichen EEG-Förderungen mehr. Zwar muss der jeweilige Netzbetreiber den eingespeisten Strom weiterhin abnehmen, die Vergütung hängt dann jedoch alleinig vom Börsenstrompreis ab.
In vielen Fällen funktionieren die alten Anlagen noch recht gut. Daher gilt im Einzelfall zu prüfen , was sich für Betreiber*innen wirtschaftlich am meisten lohnt:
- Entweder den kompletten Strom wie gehabt ins öffentliche Netz einspeisen oder
- die Anlage auf Eigenverbrauch umstellen, einen Stromspeicher nachrüsten und nur noch den überschüssigen Strom einspeisen.
Sprechen Sie am besten den Fachbetrieb an, der die Anlage aufgebaut hat.
Förderbudget für Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 55 entfällt
Ab 1. Februar 2022 berücksichtigt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nicht länger Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 55. Entsprechende Förderanträge können nur noch bis 31. Januar gestellt werden. Die Förderung der anderen Effizienzhaus-Stufen sowie Gebäudesanierungen bleibt unverändert.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG , ist ein Förderangebot des Bundes für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Haus und bündelt verschiedene Maßnahmen und Programme.
Neuer Koalitionsvertrag fördert Klimaschutz im Gebäudebereich
Die Parteien der neuen Bundesregierung haben in ihrem Koalitionsvertrag mehrere Ziele vereinbart, um den Klimaschutz vor allem im Gebäudesektor voranzubringen. Wie genau ihre Pläne aussehen, lesen Sie in unserem Beitrag.
Aus für Plastiktüten
Sie werden meist nur für den kurzen Transport genutzt und anschließend entsorgt: Plastiktüten. Ab 1. Januar ist damit in Deutschland endgültig Schluss, weil sie dann verboten sind. Genau genommen ist es verboten, Plastiktüten weiterhin in Umlauf zu bringen. Davon ausgenommen sind Beutel mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikrometer, die oft für im Handel lose angebotenem Obst und Gemüse verwendet werden. Diese „Hemdchenbeutel“ bleiben weiterhin zugelassen, damit Lebensmittelhändler nicht mehr Waren in Plastik verpackt anbieten. Wer umweltbewusst einkauft, nutzt meist wiederverwendbare Beutel oder Netze aus natürlichen Stoffen wie Baumwolle.
Bereits seit 2016 müssen Kund*innen für Plastiktüten im Handel bezahlen. Seitdem ist deren Verbrauch stark rückläufig: 2018 waren es nur noch zwei Milliarden gegenüber 5,8 Milliarden 2015.
Welche Verpackung ist am umweltfreundlichsten? Lesen Sie mehr im großen Verpackungsvergleich.
Strengere Vorgaben für das Recycling von Elektro-Altgeräten
Ob Mobiltelefon, Drucker, Laptop oder Fernseher – tendenziell fallen immer mehr ausgemusterte Geräte an. So viele wie möglich der darin verbauten Rohstoffe gilt es zu recyceln. Daher schreibt die Behandlungsverordnung für Elektro- und Elektronik-Altgeräte detailliert und bundeseinheitlich vor, welche schadstoffhaltigen Bauteile zu welchem Zeitpunkt zu entfernen sind. Bereits im Dezember 2020 hatte die Bundesregierung die Novelle des Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetzes auf den Weg gebracht. Die neue Behandlungsverordnung ergänzt diesen Gesetzentwurf und passt die Vorgaben dem neuesten Stand der Technik an – zum Beispiel ist erstmals auch das Recycling von Solarmodulen erfasst.
Autor: Jens Brehl (freier Redakteur)