Alle Antworten zu den wichtigsten Mieterfragen
Hier finden Sie Antworten zu zehn häufig gestellten Mieterfragen über Heizkosten, Heizkostenabrechnung und die diesbezügliche Rechtslage.
Die Fragen und Antworten wurden zusammengestellt von unserem Partner Deutscher Mieterbund e.V..
1. Wie viele Heizkosten sind normal?
2. Wie viele Abrechnungen sind falsch?
3. Was sind die häufigsten Gründe für überhöhte Abrechnungen?
4. Woher weiß ich, ob der Vermieter mich abzockt?
5. Wie lange kann ich die Jahresabrechnung anfechten?
6. Wie beschwere ich mich richtig?
7. Kann mein Vermieter Kosten dämpfende Maßnahmen verweigern?
8. Darf ich die Miete kürzen?
9. Darf mein Vermieter die Abschläge erhöhen, wie er will?
10. Wo bekomme ich Hilfe?
1. Wie viele Heizkosten sind normal?
Im Abrechnungsjahr 2009 mussten Mieter einer 70 qm großen Wohnung durchschnittlich 718 Euro für das Heizen ausgeben. Je nach Energieträger schwanken die Preise aber enorm. Bei einer 70 qm großen beheizten Wohnung mussten nur 620 Euro gezahlt werden. Die gleiche Wohnung mit Erdgas beheizt kostete 785 Euro im Schnitt, und wer mit Fernwärme heizte, musste gar 860 Euro zahlen.
2. Wie viele Abrechnungen sind falsch?
Nach Schätzungen des Deutschen Mieterbundes bzw. der örtlichen Mietervereine ist jede zweite Abrechnung falsch. Das gilt auch für Heizkostenabrechnungen. Hinzu kommt, dass viele Mieter unnötig hohe Heizkosten zahlen, weil viele Heizungsanlagen veraltet sind und unwirtschaftlich arbeiten, weil viele Häuser nicht ausreichend wärmegedämmt sind. (Vgl. hierzu auch Seite 6 des Heizspiegels, wo das Einsparpotenzial bei einzelnen energetischen Modernisierungen beschrieben ist.)
3. Was sind die häufigsten Gründe für überhöhte Abrechnungen?
Antwort siehe oben. Oder der Vermieter rechnet nicht verbrauchsabhängig ab. Der Vermieter setzt bei der Wohnfläche zu viele Quadratmeter an. Der Vermieter berücksichtigt leerstehende Wohnungen im Haus nicht. Die Heizungsnebenkosten sind viel zu hoch, zum Beispiel Betriebsstrom, Gebühren für die Messdienstfirma oder Wartungskosten für die Heizungsanlage (hier können auch Reparaturkosten enthalten sein).
4. Woher weiß ich, ob der Vermieter mich abzockt?
Die Alarmglocken müssen schrillen, wenn laut Heizspiegel die Kosten erhöht oder sogar zu teuer sind. Der Mieterverein prüft die Abrechnung, ob sie rechtlich in Ordnung ist. Mit dem Gutachten von co2online wird abgeklärt, ob Einsparpotenziale im Haus vorhanden sind, möglicherweise auch, welche Ursachen für die hohen Heizkosten sprechen können.
5. Wie lange kann ich die Jahresabrechnung anfechten?
Spätestens 12 Monate nach Erhalt der Heizkostenabrechnung muss der Mieter evtl. Reklamationen geltend gemacht haben.
6. Wie beschwere ich mich richtig?
Der Mieterverein hilft. Kurzes Anschreiben an den Vermieter mit der Bitte um Korrektur oder Erklärung unplausibler Punkte in der Abrechnung.
7. Kann mein Vermieter Kosten dämpfende Maßnahmen verweigern?
Der Vermieter muss keine energiesparenden Modernisierungen durchführen. Ist die alte Heizungsanlage aber völlig unwirtschaftlich, kann dies ein Mangel sein bzw. muss der Vermieter reparieren.
8. Darf ich die Miete kürzen?
Nur wenn die Heizungsanlage Fehler und Mängel hat, wenn die Wohnung nicht warm wird oder die Anlage völlig unwirtschaftlich arbeitet.
9. Darf mein Vermieter die Abschläge erhöhen, wie er will?
Nein, der Vermieter darf die monatlichen Vorauszahlungen nur erhöhen, wenn dies unter Berücksichtigung der letzten Abrechnung gerechtfertigt erscheint. Das gilt aber auch anders herum. Erhält der Mieter beispielsweise bei der Abrechnung 2009 240 Euro zurück, kann der Mieter verlangen, dass die monatlichen Abschlagszahlungen um 20 Euro gesenkt werden. Muss der Mieter dagegen 120 Euro nachzahlen, kann der Vermieter die Abschlagszahlungen um 10 Euro im Monat hochsetzen.
10. Wo bekomme ich Hilfe?
Bei über 320 örtlichen Mietervereinen des Deutschen Mieterbundes in 500 Städten in Deutschland.
Informationen zu örtlichen Vereinen und Ansprechpartner finden Sie auf der Mieterbund-Internetseite.













