Heiznebenkosten senken: Die Wartungskosten
Damit eine Heizungsanlage zuverlässig funktioniert, muss diese regelmäßig gewartet werden. Doch auch bei der fachmännisch durchgeführten Wartung beziehungsweise deren Beauftragung können Dinge schief gehen – wenn nämlich unnötige Kosten entstehen. Die Rechnung zahlt am Ende der Mieter. Direkt kann er dabei nicht eingreifen: Der Vermieter ist zuständig für die Beauftragung der Wartungsfirma.
Zu teure Dienstleister, falsche Kostenaufteilung
Der Grund für die Überzahlungen: Oftmals wird automatisch die Firma mit der Wartung der Heizungsanlage betraut, die auch den Einbau übernommen hat – das mag für den Vermieter zwar den logistischen Aufwand minimieren, aber dass dieser Dienstleister auch der günstigste ist, wäre ein glücklicher Zufall.
Ein zweiter Grund für Überzahlungen: oftmals fließen in die Wartungskosten auch Reparaturen mit ein. Dies ist aber rechtlich unzulässig: Denn Reparaturkosten muss der Vermieter selbst tragen, sie dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden.
Mieter können sich wehren: Das Wirtschaftlichkeitsgebot im Bürgerlichen Gesetzbuch untersagt es Vermietern und Hausverwaltungen, unnötig hohe Kosten an Mieter weiterzugeben. Dazu gehören auch die Überzahlungen bei den Wartungskosten.
Heizgutachten bringt Licht ins Dunkel der Heizkosten
Einen guten Einblick, ob auch Sie zu viel bezahlen, bekommen Sie mit dem Heizgutachten. Dieses zeigt Ihnen zudem, wo weitere Überzahlungen bei den Heizkosten auf Sie lauern.
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Wartungskosten

Damit die Heizung funktioniert, muss sie gewartet werden. Die Wartungskosten sollten jedes Jahr etwa gleich hoch sein. Steigen sie, sollten Mieter genauer hinsehen.
Übersicht
Sparen Sie beim Heizung ablesen
Die Kosten für die Messdienstleister variieren erheblich. Mit unserer Übersicht können Mieter und Vermieter gezielt Angebote einholen und den günstigsten Anbieter beauftragen. Übersicht als PDF-Download












