Betriebsstromkosten: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Heizkosten sparen durch weniger Kosten für Betriebsstrom der Heizung

 

Betriebsstrom kostet Geld. Jeder Haushalt zahlt Jahr für Jahr, damit die Heizanlage mit Strom versorgt und die Wärme im Gebäude verteilt wird.   Diesen Strom bezeichnet man als Betriebsstrom. Die Abrechnung der Kosten für den Betriebsstrom ist aber für viele Verbraucher nicht leicht nachvollziehbar. Außerdem wird häufig zu viel Betriebsstrom verbraucht, was unnötige Kosten verursacht. Heizspiegel.de hat für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Betriebsstromkosten zusammengefasst.

Wer zahlt den Betriebsstrom?
In Mietshäusern müssen die Mieter die anfallenden Betriebsstromkosten tragen. Die Heizkostenverordnung besagt, dass diese Kosten „umlagefähig“ sind, dass sie also auf die Mietparteien aufgeteilt werden können. Der Anteil, der von einer Mietpartei getragen werden muss, richtet sich dabei nach dem Brennstoffverbrauch der jeweiligen Wohnung und nicht nach ihrer Quadratmeterzahl.

Wie hoch sind die Kosten für den Betriebsstrom?
Die Betriebsstromkosten schlagen für eine durchschnittliche Wohnung in Deutschland mit etwa 30 Euro im Jahr zu Buche. Damit zahlen die Deutschen jährlich 521 Millionen Euro allein für den Betriebsstrom. Wenn alle Heizsysteme auch nur auf den aktuellen Durchschnitt verbessert würden, dann könnten Jahr für Jahr 90 Millionen Euro eingespart werden. Es entsteht also ein beträchtlicher volkswirtschaftlicher Schaden durch Betriebsstromverschwendung – und das Klima wird durch diesen unnötigen Verbrauch ebenfalls belastet.

Wie kann ich überprüfen, ob meine Betriebsstromkosten angemessen sind?
Der Betriebsstromspiegel liefert Ihnen einen ersten Eindruck, wo Sie mit Ihren Betriebsstromkosten stehen. Der kostenlose BetriebsstromCheck überprüft schnell und einfach den Stromverbrauch und die Kosten, die entstehen, um die Heizanlage mit Strom zu versorgen. Dabei vergleicht der Online-Ratgeber den eingegebenen Wert für die Betriebsstromkosten mit einem Durchschnittswert und gibt so genau darüber Auskunft, ob die eingegebenen Betriebsstromkosten angemessen oder überhöht sind.

Wie wird der Betriebsstromverbrauch ermittelt?
Einige Heizanlagen haben einen separaten Zähler, der den Betriebsstromverbrauch genau anzeigt. Viele Anlagen verfügen aber nicht über einen eigenen Stromzähler, sodass die Betriebsstromkosten geschätzt werden müssen. Die Schätzung der Kosten ist zwar rechtlich erlaubt, sie fällt aber zwangsläufig ungenau aus und ist daher fehlerbehaftet.

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Heizkosten sparen durch weniger Kosten für Betriebsstrom der Heizung

Wie werden die Betriebsstromkosten abgerechnet?
Der Betriebsstrom darf nicht mit den Kosten für den Allgemeinstrom (häufig auch „Hausstrom“ genannt) auf die Mieter umgelegt werden, da Beleuchtungskosten nach Fläche und Heizkosten nach Verbrauch ermittelt werden. Daher wird der Betriebsstrom mit den Heizkosten abgerechnet. Wenn es für den Betriebsstrom keinen separaten Zähler gibt, erfasst der Stromzähler für den Allgemeinstrom auch den Betriebsstrom. Dieser Posten muss also von der Allgemeinstromrechnung abgezogen werden, da er ja bereits über die Heizkostenabrechnung verbucht wird.


Heizkostenabrechnung mit Betriebsstromkosten

Wo finde ich die Heizkosten auf meiner Abrechnung?
Die Betriebsstromkosten werden in der Regel auf der Heizkostenabrechnung unter den „Heiznebenkosten“ aufgelistet. Viele Stromabrechnungen enthalten dann einen Hinweis wie „Allgemeinstrom abzüglich Betriebsstrom für Heizung“, aber nicht alle Abrechnungen geben darüber Auskunft. In einigen Fällen enthält das Abrechnungsschreiben sogar überhaupt keine Informationen über die Betriebskosten. Dies ist zwar zulässig, behindert aber eine transparente Überprüfung der Abrechnung.

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Heizkostenabrechnung ohne Betriebsstromkosten

Wie kann ich meine Abrechnung überprüfen?
Auch wenn die Nebenkostenabrechnung keine Hinweise über den Betriebsstrom enthält, sind Hausverwaltungen und Vermieter verpflichtet, genau über die einzelnen Abrechnungsposten zu informieren. Dies muss dann durch eine direkte Anfrage des Mieters bei der Hausverwaltung oder beim Vermieter geschehen. Auch kann sich so jeder Mieter erklären lassen, wie die Betriebsstromkosten zustande kommen: Wird der Verbrauch durch einen separaten Zähler gemessen oder wird er geschätzt? Wie kommt die Schätzung zustande? Grundsätzlich hat jeder Mieter das Recht, sich seine Abrechnungen genau erläutern zu lassen.

Wie können die Betriebsstromkosten gesenkt werden?
Heizungspumpen arbeiten während der Heizperiode in der Regel Tag und Nacht und verbrauchen so viel Strom. Daher ist es sehr wichtig, dass eine effiziente Pumpentechnik eingesetzt wird. Ein Austausch von veralteten Pumpen ist mit nur geringen Kosten möglich und rentiert sich in der Regel sehr schnell. Weitere Informationen dazu finden Sie auf www.sparpumpe.de. Außerdem kann durch eine Optimierung des Heizkreislaufs – dem so genannten hydraulischen Abgleich – Strom gespart werden.

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Der Strom, der für den Betrieb der Heizanlage benötigt wird, heißt Betriebsstrom. 32 Euro zahlt jeder Haushalt im Schnitt dafür. Häufig könnte es weniger sein.

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