Fragen und Antworten

1. Was kann ich als Mieter tun, um meine Heizkosten zu senken?

Leider haben Mieter nur begrenzte Möglichkeiten. Sie können durch ihr Nutzerverhalten den Heizenergieverbrauch und damit die Heizkosten reduzieren. Hierzu zählen richtiges Heizen und Lüften. Wie Sie Kosten und Verbrauch beim Heizen im Alltag senken können, verraten Ihnen unsere „Schnell & günstig“-Tipps.
Wenn Sie mehr tun möchten, können Sie bei der co2online gGmbH mit dem Gutschein ein kostenloses Heizgutachten anfordern, welches energetische Defizite Ihrer Wohnung oder Ihres Gebäudes aufzeigt und Verbesserungsmaßnahmen vorschlägt.

2. Was sind Kommunale Heizspiegel und was ist ein Bundesweiter Heizspiegel?

Heizspiegel sind Beratungsinstrumente, die dem Bürger eine Einschätzung der eigenen Heizwerte, des Heizenergieverbrauchs und der Heizkosten ermöglichen. Es wird zwischen dem Bundesweiten Heizspiegel und den Kommunalen Heizspiegeln unterschieden.

Der Kommunale Heizspiegel basiert auf regionalen Heizdaten zentral beheizter Wohngebäude aus Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnern. Anhand dieser Daten werden Vergleichstabellen erstellt. Sie dienen Mietern oder Eigentümern als erste Orientierungshilfe zur Einschätzung der Heizkostenabrechnung, der energetischen Qualität ihres Gebäudes und ihres Heizenergieverbrauchs.

Der Bundesweite Heizspiegel basiert auf bundesweit erhobenen Heizdaten zentral beheizter Wohngebäude. Er dient vor allem Kommunen mit weniger als 50.000 Einwohnern als Instrument der Bürgerberatung.
Sowohl der Kommunale als auch der Bundesweite Heizspiegel sind mit einem kostenlosen Heizgutachten-Service gekoppelt.

3. Aus welcher Grundgesamtheit werden die Vergleichstabellen für den Heizspiegel ermittelt?

Für die Erstellung des Bundesweiten Heizspiegels 2009 standen 52.000 Datensätze zentral beheizter Wohngebäude zur Verfügung. 25.200 davon für den Energieträger Erdgas, 22.700 für Heizöl und 4.100 für Fernwärme.

4. Warum gibt es regionale Unterschiede in den Vergleichstabellen und wieso muss jedes Jahr ein neuer Heizspiegel erstellt werden?

Durch naturräumliche Unterschiede sind auch die Temperaturen in den verschiedenen Regionen Deutschlands unterschiedlich. Die meisten Heizgradtage (unter den 39 in der EnEV aufgeführten Referenz-Messstationen) haben Hof (Nord-Bayern), Kempten (Allgäu) und Meiningen (Thüringer Wald). Die Regionen Rheintal (Frankfurt a. M., Düsseldorf, Karlsruhe) und Kassel liegen unterhalb des Mittelwerts für Heiztage in Deutschland.
Wegen wechselnder Jahresklima- und Wetterwerte und variabler Energiepreisen kommt es zu Unterschieden beim Brennstoffverbrauch, bei den Heiztagen und den Heizkosten im Jahresmittel. Deswegen empfiehlt es sich, jedes Jahr einen aktuellen Heizspiegel zu erstellen.

5. Wieso wird bei Altbauten das Baujahr erfragt?

Aus dem Baujahr des Gebäudes können wir die zum Zeitpunkt der Errichtung gültige Wärmeschutzverordnung bzw. Energieeinsparverordnung ableiten (Gebäudealterklasse). So können wir einschätzen, in welchem wärmetechnischen Zustand sich das Gebäude vom Gesetz her mindestens befinden müsste. Sind nachträglich Verbesserungen beim Wärmeschutz oder der Heizanlage vorgenommen worden, lässt sich das an den vergleichsweise günstigeren Energieverbrauchskennwerten erkennen. Dies entspricht dem üblichen Verfahren nach den Regeln der Technik zum Benchmark von Wohngebäuden.

6. Was ist ein Heizgutachten?

Ein Heizgutachten hilft all jenen weiter, die mehr Details über ihre Heizkosten und ihr Heizverhalten erfahren wollen. Es hat einen Wert von 60 Euro, umfasst 12 bis 16 Seiten und wird individuell erstellt. Im Rahmen der Heizspiegelkampagne ist dieser Service vorerst bis zum 31.12.2010 für Sie kostenlos.
Das Gutachten informiert, ob die Heizkosten im Schnitt liegen, wo sich ungenutzte Sparpotenziale befinden und welche energieeffizienten Modernisierungen empfehlenswert sind. Außerdem fasst eine fachliche Stellungnahme die wichtigsten Ergebnisse für die Hausverwaltung oder den Eigentümer zusammen. Es kann über einen Gutschein angefordert werden.

7. Kann ich ein Heizgutachten auch ohne Gutschein anfordern?

Nein. Für die Erstellung des Gutachtens sind einige Angaben zum Gebäude erforderlich, die auf dem Gutschein abgefragt werden. Allerdings kann der Gutschein problemlos ausgedruckt werden. Wenn der Fragebogen vollständig ausgefüllt und mit einer Kopie der aktuellen Heizkostenabrechnung oder Rechnung des Energielieferanten an die co2online gGmbH geschickt wird, kann ein kostenloses Heizgutachten erstellt werden.

Haben Sie Probleme, die erforderlichen Angaben auf Ihrer Heizkostenabrechnung zu finden? Unsere interaktive Musterabrechnung zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Abrechnung „entschlüsseln“.

8. Wie viele Bürger haben bereits ein Heizgutachten angefordert?

Seit 2004 wurden circa 20.000 individuelle Heizgutachten erstellt. Bis 2010 werden im Rahmen der Heizspiegelkampagne weitere 40.000 folgen.

9. Was geschieht mit meinen Daten und meiner Heizkostenabrechnung, wenn ich sie an co2online schicke?

Die Datensätze werden von den persönlichen Angaben getrennt genutzt. Die persönlichen Daten werden vertraulich und nach den Vorgaben des Datenschutzgesetzes behandelt. Angaben zu Gebäudetyp und Energieträger werden für statistische Auswertungen benötigt. Sie werden anonymisiert und quantitativ ausgewertet.

10. Welche Unterlagen braucht co2online, um ein Heizgutachten zu erstellen, und wie lange dauert es?

Für die Erstellung des Heizgutachtens muss eine Kopie der vergangenen Heizkostenabrechnung bzw. Rechnung des Energielieferanten und der ausgefüllte Gutschein mit Fragebogen eingereicht werden. Die Bearbeitungszeit liegt bei acht bis zwölf Wochen.

11. Das Heizgutachten liegt vor. Was kann ich als Mieter nun tun?

Um die eigenen Heizkosten über das Nutzerverhalten hinaus zu reduzieren, muss der Mieter den Eigentümer ansprechen. Nur er kann wärmetechnische Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude vornehmen, um dadurch den Energieverbrauch und damit die Heizkosten für die Bewohner zu senken. Diesen neutralen Dialog stößt das Heizgutachten an, indem es eine fachliche Stellungnahme zur neutralen Ansprache des Vermieters, Eigentümers oder der Hausverwaltung mitliefert. Diese fasst die Ergebnisse des Gutachtens zusammen und weist auf vorhandenes Einsparpotenzial hin.

Möchte sich der Mieter über weitere Maßnahmen, Förder- und Beratungsmöglichkeiten informieren, bieten die Kommunalen und der Bundesweite Heizspiegel Adressen von regionalen und bundesweiten Ansprechpartnern.